Das
Beamtenversorgungsgesetz, das zuletzt durch Artikel 8 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 6 Absatz 1 Satz 5 werden nach dem Wort „Kind" die Wörter „und in den Fällen des § 53 Absatz 4 des Bundesbeamtengesetzes" eingefügt.
- 2.
- § 71 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „1. Januar 2010 um 1,1 vom Hundert" durch die Wörter „1. Januar 2011 um 0,5 vom Hundert" ersetzt.
- b)
- In Absatz 3 werden die Wörter „1. Januar 2010 um 51,18 Euro" durch die Wörter „1. Januar 2011 um 51,49 Euro" ersetzt.
Artikel 19 BBVAnpG 2010/2011 Inkrafttreten ... tritt am Tag nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft. (7) Die Artikel 3, 6, 9 , 11, 14 und 16 treten am 1. Januar 2011 in Kraft. (8) Die Artikel 4, 7, 10 und 15 ...