Änderung Anlage D13b AufenthV vom 05.03.2013

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Anlage D13b AufenthV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 05.03.2013 geltenden Fassung
Anlage D13b AufenthV n.F. (neue Fassung)
in der am 23.01.2019 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 14.01.2019 BGBl. I S. 10
(Textabschnitt unverändert)

Anlage D13b Verlängerung des Visums im Inland


- Klebeetikett -

(Text alte Fassung)

Verlängerung des Visums im Inland Klebeetikett (BGBl. 2004 I S. 3027)


(Text neue Fassung)

Muster für das Klebeetikett 'Verlängerung des Visums im Inland' (BGBl. 2019 I S. 14)





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