Änderung Anlage D8b AufenthV vom 28.08.2007

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Anlage D8b AufenthV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 28.08.2007 geltenden Fassung
Anlage D8b AufenthV n.F. (neue Fassung)
in der am 28.08.2007 geltenden Fassung
durch Artikel 7 G. v. 19.08.2007 BGBl. I S. 1970

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Anlage D8b (neu)


(Text neue Fassung)

Anlage D8b Vorläufiger Reiseausweis für Staatenlose nach § 4 Abs. 1 Satz 2


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(Muster siehe BGBl. I 2007 S. 2100 - 2108)




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