Änderung Anlage D9 AufenthV vom 28.08.2007

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Anlage D9 AufenthV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 28.08.2007 geltenden Fassung
Anlage D9 AufenthV n.F. (neue Fassung)
in der am 28.08.2007 geltenden Fassung
durch Artikel 7 G. v. 19.08.2007 BGBl. I S. 1970

(Text alte Fassung)

Anlage D9 Bescheinigung über die Wohnsitzverlegung nach § 4 Abs. 1 Nr. 7


(Text neue Fassung)

Anlage D9 Bescheinigung über die Wohnsitzverlegung nach § 4 Abs. 1 Nr. 6


(Textabschnitt unverändert)

(siehe BGBl. I 2004 S. 3019 - 3020)






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