Artikel 94 - Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht (BRBG 2010 k.a.Abk.)

Artikel 94 Änderung des Renten-Überleitungsgesetzes


Artikel 94 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 15. Dezember 2010 RÜG Artikel 35

(826-30-1)

Artikel 35 Absatz 1 Nummer 1 des Renten-Überleitungsgesetzes vom 25. Juli 1991 (BGBl. I S. 1606), das zuletzt durch Artikel 53 des Gesetzes vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3242) geändert worden ist, wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 94 Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 94 BRBG 2010 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BRBG 2010 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2575; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 12.06.2020 BGBl. I S. 1248
Artikel 8 RÜAbschlG Änderung des Renten-Überleitungsgesetzes
... und 38 des Renten-Überleitungsgesetzes vom 25. Juli 1991 (BGBl. I S. 1606), das zuletzt durch Artikel 94 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1864 ) geändert worden ist, werden ...


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