Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 4 - Gesetz zur Beschleunigung der Zahlung von Entschädigungsleistungen bei der Anrechnung des Lastenausgleichs und zur Änderung des Aufbauhilfefondsgesetzes (ZEALG)

Artikel 4 Aufhebung des Vertriebenenzuwendungsgesetzes


Artikel 4 ändert mWv. 28. Mai 2011 VertrZuwG

1.
Das Vertriebenenzuwendungsgesetz vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2624, 2635), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 43 des Gesetzes vom 22. September 2005 (BGBl. I S. 2809) geändert worden ist, wird aufgehoben.

2.
Auf Verfahren, die am 28. Mai 2011 noch nicht abgeschlossen sind, finden die Vorschriften des Gesetzes in der bis dahin geltenden Fassung weiter Anwendung.

Anzeige