Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 21.07.2013 aufgehoben
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Eingangsformel - Investmentschlichtungsstellenverordnung (InvSchlichtV)

V. v. 28.06.2011 BGBl. I S. 1299 (Nr. 33); aufgehoben durch § 15 V. v. 16.07.2013 BGBl. I S. 2479
Geltung ab 01.07.2011; FNA: 7612-2-7 Investmentwesen
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Eingangsformel



Auf Grund des § 143c Absatz 5 Satz 1 bis 3 und Absatz 6 Satz 1 des Investmentgesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 93 des Gesetzes vom 22. Juni 2011 (BGBl. I S. 1126) eingefügt worden ist, in Verbindung mit § 1 Nummer 3 der Verordnung zur Übertragung der Befugnis zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, der zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 26. Juni 2011 (BGBl. I S. 1197) geändert worden ist, verordnet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:



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