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Stand: BGBl. I 2012, Nr. 21, S. 1069-1124, ausgegeben am 16.05.2012


Update via

Steuervereinfachungsgesetz 2011 (StVereinfG 2011)

k.a.Abk.; G. v. 01.11.2011 BGBl. I S. 2131 (Nr. 55); Geltung ab 01.01.2012, abweichend siehe Artikel 18
Änderungen / Synopse | Entwurf / Begründung | 12 Gesetze verweisen aus 23 Artikeln auf StVereinfG 2011
 

Artikel 12 Änderung des Bundeskindergeldgesetzes


1 Gesetz verweist aus 1 Artikel auf Artikel 12 | geänderte Normen: mWv. 1. Januar 2012 BKGG § 1, § 2

Das Bundeskindergeldgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2009 (BGBl. I S. 142, 3177), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 11 des Gesetzes vom 20. Juni 2011 (BGBl. I S. 1114) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Absatz 1 Nummer 3 werden nach den Wörtern „nach § 123a des Beamtenrechtsrahmengesetzes" die Wörter „oder § 29 des Bundesbeamtengesetzes" eingefügt.

2. § 2 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 2 werden die Sätze 2 bis 10 durch die folgenden Sätze ersetzt:

„Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung und eines Erststudiums wird ein Kind in den Fällen des Satzes 1 Nummer 2 nur berücksichtigt, wenn das Kind keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Eine Erwerbstätigkeit mit bis zu 20 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit, ein Ausbildungsdienstverhältnis oder ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis im Sinne der §§ 8 und 8a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch sind unschädlich."

b) In Absatz 3 Satz 3 werden die Wörter „Absatz 2 Satz 2 bis 7" durch die Wörter „Absatz 2 Satz 2 und 3" ersetzt.