§ 12 - Schweinehaltungshygieneverordnung (SchHaltHygV)

neugefasst durch B. v. 02.04.2014 BGBl. I S. 326; zuletzt geändert durch Artikel 134 G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Geltung ab 12.06.1999; FNA: 7831-1-46-6 Tierseuchenbekämpfung
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§ 12 Ordnungswidrigkeiten


§ 12 hat 2 frühere Fassungen und wird in 2 Vorschriften zitiert

Ordnungswidrig im Sinne des § 32 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe a des Tiergesundheitsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1.
entgegen § 3 oder § 4 Abs. 1 oder 2 ein Schwein hält,

2.
ohne Genehmigung nach § 4 Abs. 3 Satz 1 eine Freilandhaltung betreibt,

3.
einer vollziehbaren Auflage nach § 4 Absatz 3 Satz 4 zuwiderhandelt,

4.
entgegen § 5 ein Zucht- oder Nutzschwein befördert,

5.
entgegen § 7 Abs. 1 Satz 1 den Bestand nicht betreuen läßt,

6.
entgegen § 7 Abs. 2 eine tierärztliche Bestandsbetreuung übernimmt,

7.
entgegen § 7 Abs. 3 die vorgeschriebenen Eintragungen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vornimmt,

8.
entgegen § 8 Abs. 1 Satz 1 die Ursache nicht oder nicht rechtzeitig feststellen lässt oder

9.
entgegen § 9 Abs. 1 Satz 1 die vorgeschriebene Dokumentation nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vornimmt.


Text in der Fassung des Artikels 18 Vierte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen V. v. 17. April 2014 BGBl. I S. 388, 576 m.W.v. 1. Mai 2014

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Frühere Fassungen von § 12 SchHaltHygV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.05.2014Artikel 18 Vierte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
vom 17.04.2014 BGBl. I S. 388
aktuell vorher 01.05.2014Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Schweinehaltungshygieneverordnung
vom 17.01.2014 BGBl. I S. 74
aktuellvor 01.05.2014früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 12 SchHaltHygV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 SchHaltHygV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchHaltHygV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Schweinehaltungshygieneverordnung
V. v. 17.01.2014 BGBl. I S. 74
Artikel 1 1. SchHaltHygVÄndV Änderung der Schweinehaltungshygieneverordnung
... ist, dass der Schutzzweck der Verordnung erfüllt wird." 9. § 12 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter „im Sinne ...

Vierte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.04.2014 BGBl. I S. 388, 576
Artikel 18 4. TierSeuchRÄndV Änderung der Schweinehaltungshygieneverordnung
...  12 der Schweinehaltungshygieneverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. April 2014 (BGBl. I ...


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