Verordnung über das Trennungsgeld bei Versetzungen und Abordnungen im Inland (Trennungsgeldverordnung - TGV)

neugefasst durch B. v. 29.06.1999 BGBl. I S. 1533; zuletzt geändert durch Artikel 12 V. v. 08.01.2020 BGBl. I S. 27
Geltung ab 01.02.1986; FNA: 2032-3-10 Besoldung, Reise- und Umzugskosten, Unterhaltszuschuss
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§ 10 Anwendungsvorschrift
§§ 11 bis 15 (aufgehoben)

§ 10 Anwendungsvorschrift


§ 10 hat 2 frühere Fassungen und wird in 3 Vorschriften zitiert

§ 5a ist nur bis zum 31. Dezember 2023 anzuwenden.


Text in der Fassung des Artikels 5 Gesetz zur Änderung des Beamtenstatusgesetzes und des Bundesbeamtengesetzes sowie weiterer dienstrechtlicher Vorschriften G. v. 29. November 2018 BGBl. I S. 2232 m.W.v. 1. Januar 2019

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§§ 11 bis 15 (aufgehoben)


§§ 11 bis 15 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert



Text in der Fassung des Artikels 4a Siebtes Besoldungsänderungsgesetz (7. BesÄndG) G. v. 3. Dezember 2015 BGBl. I S. 2163 m.W.v. 1. April 2016



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