§ 23 Ausstattung der zuständigen Behörden
Die für die Ausführung dieses Gesetzes zuständigen Behörden verfügen über eine zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben angemessene Ausstattung an Finanzmitteln und eine angemessene Personalausstattung.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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interne Verweise§ 19 AtG Staatliche Aufsicht (vom 16.07.2021) ... den Strahlenschutz zuständige Bundesministerium kann die ihm von den nach den §§ 22 bis 24 zuständigen Behörden übermittelten Informationen, die auf ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung
V. v. 22.06.2010 BGBl. I S. 825
Erstes Gesetz zur Änderung des Strahlenschutzgesetzes
G. v. 20.05.2021 BGBl. I S. 1194, 2022 BGBl. I S. 15
Gesetz zur Anpassung der Kostenvorschriften im Bereich der Entsorgung radioaktiver Abfälle sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 07.12.2020 BGBl. I S. 2760
Artikel 3 AtAbfKRÄndG Änderung des Atomgesetzes ... bis zur Stilllegung. Auf Entscheidungen nach Satz 1 findet Absatz 5 Anwendung." 2. § 23 wird wie folgt gefasst: „§ 23 Ausstattung der zuständigen ... Absatz 5 Anwendung." 2. § 23 wird wie folgt gefasst: „ § 23 Ausstattung der zuständigen Behörden Die für die Ausführung dieses ...
Gesetz zur Beschleunigung der Rückholung radioaktiver Abfälle und der Stilllegung der Schachtanlage Asse II
G. v. 20.04.2013 BGBl. I S. 921
Artikel 1 AtGÄndG Änderung des Atomgesetzes ... (8) Das Bundesamt für Strahlenschutz ist im Rahmen seiner Zuständigkeit nach § 23 Absatz 1 Nummer 2 für die Schachtanlage Asse II zu Maßnahmen der Gefahrenabwehr im ...
Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung
G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1843, 2930
Artikel 1 EndLaNOG Änderung des Atomgesetzes (vom 30.07.2016) ... 3." 2. In § 12 Absatz 1 Nummer 12 wird nach der Angabe „§§ 23 " die Angabe „, 23d" eingefügt. 3. In § 12b Absatz 1 Satz 1 ... eingefügt. 3. In § 12b Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 23 Abs. 1 Nr. 1 bis 5" durch die Angabe „§ 23d" ersetzt. 4. § 19 ... Prüfungen und Untersuchungen des Bundesamtes für Strahlenschutz, soweit es nach § 23 zuständig ist, des Luftfahrt-Bundesamtes, soweit es nach § 23b zuständig ist, und ... Entsorgungssicherheit, soweit es nach § 23d zuständig ist;". 6. § 23 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ... übersteigt." 8. In § 24 Absatz 1 Satz 3 wird die Angabe „§ 23 " durch die Angabe „§ 23d" ersetzt. 9. In § 46 Absatz 3 Nummer ...
Artikel 7 EndLaNOG Änderung der Kostenverordnung zum Atomgesetz ... Atomgesetzes zuständig ist, des Bundesamtes für Strahlenschutz, soweit es nach § 23 Absatz 1 des Atomgesetzes oder aufgrund einer Verordnung nach § 23 Absatz 3 des Atomgesetzes ... soweit es nach § 23 Absatz 1 des Atomgesetzes oder aufgrund einer Verordnung nach § 23 Absatz 3 des Atomgesetzes zuständig ist, und des Luftfahrt-Bundesamtes, soweit es nach § ...
Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1966, 2022 BGBl. I S. 15; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 20.05.2021 BGBl. I S. 1194
Artikel 3 StrlSchGEG Änderung des Atomgesetzes ... wird nach Maßgabe der Sätze 1 und 2 eingeschränkt." 16. § 23 wird aufgehoben. 17. § 23b wird aufgehoben. 18. § 23d wird wie ... wird das Komma durch das Wort „und" ersetzt. c) Die Angabe „und § 23 Abs. 3 " wird gestrichen. 21. § 57b wird wie folgt geändert: a) ...
Artikel 24 StrlSchGEG Änderung der Kostenverordnung zum Atomgesetz ... ist," die Wörter „des Bundesamtes für Strahlenschutz, soweit es nach § 23 Absatz 1 des Atomgesetzes oder aufgrund einer Verordnung nach § 23 Absatz 3 des Atomgesetzes zuständig ist, und ... soweit es nach § 23 Absatz 1 des Atomgesetzes oder aufgrund einer Verordnung nach § 23 Absatz 3 des Atomgesetzes zuständig ist, und des Luftfahrt-Bundesamtes, soweit es nach § 23b zuständig ...
Verordnung zur Änderung strahlenschutzrechtlicher Verordnungen
V. v. 04.10.2011 BGBl. I S. 2000
Zehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes
G. v. 17.03.2009 BGBl. I S. 556
Artikel 1 10. AtGÄndG Änderung des Atomgesetzes ... oder Freisetzung radioaktiver Stoffe führen können, führen die nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 und § 24 zuständigen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden eine ... in einer Rechtsverordnung geregelt." 2. In § 23 Abs. 1 Nr. 2 werden nach dem Wort „Abfälle" das Komma gestrichen und die ...
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