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§ 3 - Betriebsrentengesetz (BetrAVG)

G. v. 19.12.1974 BGBl. I S. 3610; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
Geltung ab 22.12.1974; FNA: 800-22-1 Arbeitsvertragsrecht
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§ 3 Abfindung



(1) Unverfallbare Anwartschaften im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und laufende Leistungen dürfen nur unter den Voraussetzungen der folgenden Absätze abgefunden werden.

(2) 1Der Arbeitgeber kann eine Anwartschaft ohne Zustimmung des Arbeitnehmers abfinden, wenn der Monatsbetrag der aus der Anwartschaft resultierenden laufenden Leistung bei Erreichen der vorgesehenen Altersgrenze 1 vom Hundert, bei Kapitalleistungen zwölf Zehntel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch nicht übersteigen würde. 2Dies gilt entsprechend für die Abfindung einer laufenden Leistung. 3Die Abfindung einer Anwartschaft bedarf der Zustimmung des Arbeitnehmers, wenn dieser nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein neues Arbeitsverhältnis in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union begründet und dies innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses seinem ehemaligen Arbeitgeber mitteilt. 4Die Abfindung ist unzulässig, wenn der Arbeitnehmer von seinem Recht auf Übertragung der Anwartschaft Gebrauch macht.

(3) Die Anwartschaft ist auf Verlangen des Arbeitnehmers abzufinden, wenn die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung erstattet worden sind.

(4) Der Teil der Anwartschaft, der während eines Insolvenzverfahrens erdient worden ist, kann ohne Zustimmung des Arbeitnehmers abgefunden werden, wenn die Betriebstätigkeit vollständig eingestellt und das Unternehmen liquidiert wird.

(5) Für die Berechnung des Abfindungsbetrages gilt § 4 Abs. 5 entsprechend.

(6) Die Abfindung ist gesondert auszuweisen und einmalig zu zahlen.



 
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Frühere Fassungen von § 3 BetrAVG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2018Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie
vom 21.12.2015 BGBl. I S. 2553

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 3 BetrAVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 BetrAVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BetrAVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 BetrAVG Zusage des Arbeitgebers auf betriebliche Altersversorgung (vom 01.01.2018)
... die Pflichten des Arbeitgebers nach Absatz 1 Satz 3, § 1a Absatz 4 Satz 2, den §§ 1b bis 6 und 16 sowie die Insolvenzsicherungspflicht nach dem Vierten Abschnitt bestehen nicht (reine ...
§ 2 BetrAVG Höhe der unverfallbaren Anwartschaft (vom 24.06.2020)
... findet insoweit keine Anwendung. Eine Abfindung des Anspruchs nach § 3 ist weiterhin möglich. (3) Für Pensionskassen gilt Absatz 1 mit der ...
§ 8a BetrAVG Abfindung durch den Träger der Insolvenzsicherung (vom 01.01.2018)
... im Rahmen einer Direktversicherung versichert ist. § 2 Abs. 2 Satz 4 bis 6 und § 3 Abs. 5 gelten ...
§ 17 BetrAVG Persönlicher Geltungsbereich (vom 01.01.2018)
... Arbeitnehmer im Sinne der §§ 1 bis 16 sind Arbeiter und Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung ... steht einem Arbeitsverhältnis gleich. Die §§ 1 bis 16 gelten entsprechend für Personen, die nicht Arbeitnehmer sind, wenn ihnen Leistungen ... der betrieblichen Altersversorgung werden unbeschadet des § 18 durch die §§ 1 bis 16 und 26 bis 30 nicht ...
§ 18 BetrAVG Sonderregelungen für den öffentlichen Dienst (vom 24.06.2020)
... Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen pflichtversichert sind, gelten die §§ 2 und 3 , mit Ausnahme von § 3 Absatz 2 Satz 3, sowie die §§ 4, 5, 16, 27 und 28 nicht; ... deutschen Bühnen pflichtversichert sind, gelten die §§ 2 und 3, mit Ausnahme von § 3 Absatz 2 Satz 3 , sowie die §§ 4, 5, 16, 27 und 28 nicht; soweit die betriebliche Altersversorgung ...
§ 19 BetrAVG Allgemeine Tariföffnungsklausel (vom 01.01.2018)
... Von den §§ 1a, 2, 2a Absatz 1, 3 und 4, § 3 , mit Ausnahme des § 3 Absatz 2 Satz 3, von den §§ 4, 5, 16, 18a Satz 1, ... Von den §§ 1a, 2, 2a Absatz 1, 3 und 4, § 3, mit Ausnahme des § 3 Absatz 2 Satz 3 , von den §§ 4, 5, 16, 18a Satz 1, §§ 27 und 28 kann in Tarifverträgen ...
§ 22 BetrAVG Arbeitnehmer und Versorgungseinrichtung (vom 24.06.2020)
... Versorgungseinrichtung kann Anwartschaften und laufende Leistungen bis zu der Wertgrenze in § 3 Absatz 2 Satz 1 abfinden; § 3 Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend. (5) Für die Verjährung ... Anwartschaften und laufende Leistungen bis zu der Wertgrenze in § 3 Absatz 2 Satz 1 abfinden; § 3 Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend. (5) Für die Verjährung der Ansprüche gilt § 18a ...
§ 26 BetrAVG
... §§ 1 bis 4 und 18 gelten nicht, wenn das Arbeitsverhältnis oder Dienstverhältnis vor dem ...
§ 30g BetrAVG (vom 01.01.2018)
... werden, die auf Zusagen beruhen, die vor dem 1. Januar 2001 erteilt worden sind. (3) § 3 findet keine Anwendung auf laufende Leistungen, die vor dem 1. Januar 2005 erstmals gezahlt worden ...
 
Zitat in folgenden Normen

Einkommensteuergesetz (EStG)
neugefasst durch B. v. 08.10.2009 BGBl. I S. 3366, 3862; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 82 EStG Altersvorsorgebeiträge (vom 15.12.2018)
... eine lebenslange Zahlung als Altersversorgungsleistung zu erbringen hat. Die §§ 3 und 4 des Betriebsrentengesetzes stehen dem vorbehaltlich des § 93 nicht entgegen.  ...

Gesetz über die Versorgungsausgleichskasse (VersAusglKassG)
Artikel 9e G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1939, 1947; zuletzt geändert durch Artikel 426 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
§ 5 VersAusglKassG Beschränkung des Anrechts (vom 01.01.2012)
... kann ein Anrecht ohne Zustimmung der ausgleichsberechtigten Person bis zu der Wertgrenze in § 3 Absatz 2 Satz 1 des Betriebsrentengesetzes abfinden. (2) Eine Fortsetzung der ...

Satzung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG Köln
Anhang V. v. 14.01.2006 BGBl. I S. 166, 167
§ 30a PKBaSSatzung Rechte bei Entgeltumwandlung
... wertmäßig entsprechende Zusage erteilt. Für die Höhe des Barwerts gilt § 3 Abs. 2 BetrAVG entsprechend mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Zeitpunktes der ...

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (SGB XII)
Artikel 1 G. v. 27.12.2003 BGBl. I S. 3022, 3023; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
§ 82 SGB XII Begriff des Einkommens (vom 01.01.2024)
... Kleinbetragsrente im Sinne des § 93 Absatz 3 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes oder nach § 3 Absatz 2 des Betriebsrentengesetzes erfolgt und durch den ausgezahlten Betrag das Vermögen überschritten wird, welches nach ...

Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz (SokaSiG)
G. v. 16.05.2017 BGBl. I S. 1210
Anlagen SokaSiG
...  ...  ...  ...  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Betriebsrentenstärkungsgesetz
G. v. 17.08.2017 BGBl. I S. 3214
Artikel 1 BetrRSG Änderung des Betriebsrentengesetzes
... die Pflichten des Arbeitgebers nach Absatz 1 Satz 3, § 1a Absatz 4 Satz 2, den §§ 1b bis 6 und 16 sowie die Insolvenzsicherungspflicht nach dem Vierten Abschnitt bestehen nicht (reine ... Tariföffnungsklausel (1) Von den §§ 1a, 2, 2a Absatz 1, 3 und 4, § 3 , mit Ausnahme des § 3 Absatz 2 Satz 3, von den §§ 4, 5, 16, 18a Satz 1, ... (1) Von den §§ 1a, 2, 2a Absatz 1, 3 und 4, § 3, mit Ausnahme des § 3 Absatz 2 Satz 3 , von den §§ 4, 5, 16, 18a Satz 1, §§ 27 und 28 kann in Tarifverträgen ... Die Versorgungseinrichtung kann Anwartschaften und laufende Leistungen bis zu der Wertgrenze in § 3 Absatz 2 Satz 1 abfinden; § 3 Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend. (5) Für die Verjährung ... Anwartschaften und laufende Leistungen bis zu der Wertgrenze in § 3 Absatz 2 Satz 1 abfinden; § 3 Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend. (5) Für die Verjährung der Ansprüche gilt § 18a ...
Artikel 2 BetrRSG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... Kleinbetragsrente im Sinne des § 93 Absatz 3 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes oder nach § 3 Absatz 2 des Betriebsrentengesetzes erfolgt und durch den ausgezahlten Betrag das Vermögen überschritten wird, welches nach ...

Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2553
Artikel 1 EUMobRLUG Änderung des Betriebsrentengesetzes
... dürfen nicht zu einer Kürzung des Teilanspruchs führen." 4. Nach § 3 Absatz 2 Satz 2 wird folgender Satz eingefügt: „Die Abfindung einer Anwartschaft bedarf der ... 3 Satz 1 wird das Wort „bis" durch die Wörter „, 2a Absatz 1, 3 und 4, § 3 , mit Ausnahme des § 3 Absatz 2 Satz 3, von den §§ 4," ersetzt. 9. ... „bis" durch die Wörter „, 2a Absatz 1, 3 und 4, § 3, mit Ausnahme des § 3 Absatz 2 Satz 3 , von den §§ 4," ersetzt. 9. § 18 wird wie folgt geändert: ... In Satz 1 wird das Wort „bis" durch die Wörter „und 3, mit Ausnahme von § 3 Absatz 2 Satz 3 , sowie die §§ 4," ersetzt. bb) Satz 3 wird aufgehoben. 10. ...

Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze
G. v. 21.12.2008 BGBl. I S. 2940
Artikel 4e ArbFlexiG Änderung des Betriebsrentengesetzes
... 2 wird folgender Satz angefügt: „Eine Abfindung des Anspruchs nach § 3 ist weiterhin möglich." b) Absatz 3 Satz 3 wird wie folgt gefasst:  ...

Viertes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3057, 2012 BGBl. I S. 670; zuletzt geändert durch Artikel 13 Abs. 17 G. v. 12.04.2012 BGBl. I S. 579
Artikel 10a 4. SGBIVuaÄndG Änderung des Gesetzes über die Versorgungsausgleichskasse
... kann ein Anrecht ohne Zustimmung der ausgleichsberechtigten Person bis zu der Wertgrenze in § 3 Absatz 2 Satz 1 des Betriebsrentengesetzes ...