Artikel 4 - Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPModG k.a.Abk.)

G. v. 20.07.2017 BGBl. I S. 2808, 2018 I 472; Geltung ab 29.07.2017, abweichend siehe Artikel 4
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Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten



Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Artikel 2 Absatz 14b und 15 sowie 18 Nummer 2 Buchstabe c tritt am 29. November 2017 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 28. Juli 2017.



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