§ 45 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 45 FeV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenNeunte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 05.11.2013 BGBl. I S. 3920; zuletzt geändert durch Artikel 7b V. v. 16.04.2014 BGBl. I S. 348
Artikel 2 9. FeVuaÄndV Weitere Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (vom 24.04.2014) ... 31a Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 des Fahrlehrergesetzes". ff) Die Angabe zu § 45 wird wie folgt gefasst: „§ 45 (weggefallen)". b) ... ff) Die Angabe zu § 45 wird wie folgt gefasst: „§ 45 (weggefallen)". b) Abschnitt III wird wie folgt geändert: aa) ... 3. den Lehrstoff und Lernstoff nicht aktiv mitgestaltet." 8. § 45 wird aufgehoben. 9. § 48a Absatz 5 wird wie folgt geändert: a) In ...
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