Die
Sanitätsoffizier-Anwärter-Ausbildungsgeldverordnung vom
15. Januar 2013 (BGBl. I S. 104) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
„Sanitätsoffizieranwärter-Ausbildungsgeldverordnung (SanOAAusbGV)".
- 2.
- In § 3 werden die Wörter „Sanitätsoffizier-Anwärterin oder ein Sanitätsoffizier-Anwärter" durch die Wörter „Sanitätsoffizieranwärterin oder ein Sanitätsoffizieranwärter" ersetzt.