Artikel 10 - GKV-Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG)

G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2387 (Nr. 45); zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2394
Geltung ab 15.12.2018, abweichend siehe Artikel 13
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Artikel 10 Änderung des Soldatengesetzes


Artikel 10 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2019 SG § 31, § 100 (neu)

Das Soldatengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Mai 2005 (BGBl. I S. 1482), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 8. Juni 2017 (BGBl. I S. 1570) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 99 folgende Angabe eingefügt:

§ 100 Übergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung".

2.
§ 31 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

„(2) § 80 des Bundesbeamtengesetzes und die Bundesbeihilfeverordnung sind entsprechend anzuwenden auf

1.
Soldatinnen und Soldaten, die Anspruch auf Dienstbezüge oder Ausbildungsgeld haben oder Elternzeit in Anspruch nehmen, und

2.
Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger mit Anspruch auf Versorgungsbezüge nach Abschnitt II des Zweiten Teils des Soldatenversorgungsgesetzes oder nach § 42a oder § 43 des Soldatenversorgungsgesetzes."

3.
Folgender § 100 wird angefügt:

§ 100 Übergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung

Auf die am 31. Dezember 2018 vorhandenen Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger ist § 31 Absatz 2 in der bis dahin geltenden Fassung weiter anzuwenden."

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Zitierungen von Artikel 10 GKV-VEG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 10 GKV-VEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GKV-VEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 13 GKV-VEG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 15.12.2018)
... 2018 in Kraft. (2) Die Artikel 2, 3, 5, 7 Nummer 3, 4 und 5 sowie die Artikel 8, 9, 10 , 11, 12 und 12a treten am 1. Januar 2019 in Kraft. (3) (aufgehoben) (4) ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 6 BwEinsatzBerStG Änderung des Soldatengesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Mai 2005 (BGBl. I S. 1482), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 11. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2387 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Inhaltsübersicht ...


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