Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2023 aufgehoben
§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
2Sie tritt am 31. Dezember 2023 außer Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 26. Mai 2020.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen
G. v. 29.03.2021 BGBl. I S. 370
Artikel 10 EpLaFoG Folgeänderungen ... 27. März 2020 (BGBl. I S. 587) geändert worden ist," gestrichen. (2) In § 10 der Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung vom 25. Mai 2020 (BAnz AT 26.05.2020 V1) werden die Wörter „vom 20. Juli 2000 (BGBl. I ...
Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19
G. v. 16.09.2022 BGBl. I S. 1454
Zweite Verordnung zur Änderung der Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung
V. v. 09.03.2022 BAnz AT 10.03.2022 V1
Artikel 1 2. MedBVSVÄndV ... „durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Epidemie" ersetzt. 2. In § 10 Satz 2 wird die Angabe „31. Mai 2022" durch die Angabe „25. November 2022" ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze
G. v. 28.05.2021 BGBl. I S. 1174
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