Artikel 10 - Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)

G. v. 19.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 155; zuletzt geändert durch Artikel 8w G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Geltung ab 01.07.2023, abweichend siehe Artikel 10
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Artikel 10 Inkrafttreten


Artikel 10 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 5 am 1. Juli 2023 in Kraft.

(2) Artikel 1 Nummer 47 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft.



(4a) Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe c tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.

(5) Die Artikel 2a und 6a treten am 1. Juli 2025 in Kraft.


Text in der Fassung des Artikels 8w Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG) G. v. 12. Dezember 2023 BGBl. 2023 I Nr. 359 m.W.v. 16. Dezember 2023

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Frühere Fassungen von Artikel 10 PUEG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 16.12.2023Artikel 8w Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG)
vom 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Artikel 10 PUEG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 10 PUEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PUEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG)
G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Artikel 8w PflStudStG Änderung des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes
... Artikel 10 des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes vom 19. Juni 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 155) wird wie folgt geändert: 1. In Absatz 4 ...


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