§ 10 - Waffengesetz (WaffG)

Artikel 1 G. v. 11.10.2002 BGBl. I S. 3970, 4592, 2003 I S. 1957; zuletzt geändert durch Artikel 228 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Geltung ab 01.04.2003; FNA: 7133-4 Waffen
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§ 10 Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, Führen und Schießen


§ 10 hat 4 frühere Fassungen und wird in 38 Vorschriften zitiert

(1) 1Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen wird durch eine Waffenbesitzkarte oder durch Eintragung in eine bereits vorhandene Waffenbesitzkarte erteilt. 2Für die Erteilung einer Erlaubnis für Schusswaffen sind Art, Anzahl und Kaliber der Schusswaffen anzugeben. 3Die Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe gilt für die Dauer eines Jahres, die Erlaubnis zum Besitz wird in der Regel unbefristet erteilt.

(2) 1Eine Waffenbesitzkarte über Schusswaffen, die mehrere Personen besitzen, kann auf diese Personen ausgestellt werden. 2Eine Waffenbesitzkarte kann auch einem schießsportlichen Verein oder einer jagdlichen Vereinigung als juristischer Person erteilt werden. 3Sie ist mit der Auflage zu verbinden, dass der Verein der Behörde vor Inbesitznahme von Vereinswaffen unbeschadet des Vorliegens der Voraussetzung des § 4 Abs. 1 Nr. 5 eine verantwortliche Person zu benennen hat, für die die Voraussetzungen nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 nachgewiesen sind; diese benannte Person muss nicht vertretungsberechtigtes Organ des Vereins sein. 4Scheidet die benannte verantwortliche Person aus dem Verein aus oder liegen in ihrer Person nicht mehr alle Voraussetzungen nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 vor, so ist der Verein verpflichtet, dies unverzüglich der zuständigen Behörde mitzuteilen. 5Benennt der Verein nicht innerhalb von zwei Wochen eine neue verantwortliche Person, für die die Voraussetzungen nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 nachgewiesen werden, so ist die dem Verein erteilte Waffenbesitzerlaubnis zu widerrufen und die Waffenbesitzkarte zurückzugeben.

(3) 1Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition wird durch Eintragung in eine Waffenbesitzkarte für die darin eingetragenen Schusswaffen erteilt. 2In den übrigen Fällen wird die Erlaubnis durch einen Munitionserwerbsschein für eine bestimmte Munitionsart erteilt; sie ist für den Erwerb der Munition auf die Dauer von sechs Jahren zu befristen und gilt für den Besitz der Munition unbefristet. 3Die Erlaubnis zum nicht gewerblichen Laden von Munition im Sinne des Sprengstoffgesetzes gilt auch als Erlaubnis zum Erwerb und Besitz dieser Munition. 4Nach Ablauf der Gültigkeit des Erlaubnisdokuments gilt die Erlaubnis für den Besitz dieser Munition für die Dauer von sechs Monaten fort.

(4) 1Die Erlaubnis zum Führen einer Waffe wird durch einen Waffenschein erteilt. 2Eine Erlaubnis nach Satz 1 zum Führen von Schusswaffen wird für bestimmte Schusswaffen auf höchstens drei Jahre erteilt; die Geltungsdauer kann zweimal um höchstens je drei Jahre verlängert werden, sie ist kürzer zu bemessen, wenn nur ein vorübergehendes Bedürfnis nachgewiesen wird. 3Der Geltungsbereich des Waffenscheins ist auf bestimmte Anlässe oder Gebiete zu beschränken, wenn ein darüber hinausgehendes Bedürfnis nicht nachgewiesen wird. 4Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen sind in der Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 genannt (Kleiner Waffenschein).

(5) Die Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe wird durch einen Erlaubnisschein erteilt.


Text in der Fassung des Artikels 1 Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz (3. WaffRÄndG) G. v. 17. Februar 2020 BGBl. I S. 166; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 22.04.2020 BGBl. I S. 840 m.W.v. 1. September 2020

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Frühere Fassungen von § 10 WaffG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.09.2020Artikel 1 Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz (3. WaffRÄndG)
vom 17.02.2020 BGBl. I S. 166
aktuell vorher 06.07.2017Artikel 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
vom 30.06.2017 BGBl. I S. 2133
aktuell vorher 05.04.2017Artikel 107 Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
vom 29.03.2017 BGBl. I S. 626
aktuell vorher 01.04.2008Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
vom 26.03.2008 BGBl. I S. 426
aktuellvor 01.04.2008früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 10 WaffG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 WaffG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WaffG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 14 WaffG Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen (vom 01.09.2020)
... nach § 15 Absatz 1 als gemeldetes Mitglied nachgehen, wird abweichend von § 10 Absatz 1 Satz 3 unter Beachtung des Absatzes 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 und Satz 2 eine unbefristete Erlaubnis ...
§ 27 WaffG Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten (vom 01.09.2020)
... dieses Gesetzes zum Geschäftsbetrieb befugten Versicherungsunternehmen nachweist. § 10 Abs. 2 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend. Abweichend von Satz 2 richtet sich die Haftpflichtversicherung ...
§ 28 WaffG Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal (vom 26.11.2019)
... mit Schusswaffen durch die Wachpersonen nicht umfasst. (4) In einen Waffenschein nach § 10 Abs. 4 kann auch der Zusatz aufgenommen werden, dass die in Absatz 3 bezeichneten Personen die ihnen ...
§ 35 WaffG Werbung, Hinweispflichten, Handelsverbote
... Beim Überlassen von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen im Sinne des § 10 Abs. 4 Satz 4 hat der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 überdies auf die Strafbarkeit des ...
§ 37a WaffG Anzeigepflichten der Inhaber einer Waffenbesitzkarte oder einer gleichgestellten anderen Erlaubnis zum Erwerb und Besitz und der Inhaber einer nichtgewerbsmäßigen Waffenherstellungserlaubnis (vom 01.09.2020)
... Inhaber einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen nach § 10 Absatz 1 Satz 1 oder einer gleichgestellten anderen Erlaubnis zum Erwerb und Besitz sowie der Inhaber einer ...
§ 37g WaffG Eintragungen in die Waffenbesitzkarte (vom 01.09.2020)
... Der Inhaber einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen nach § 10 Absatz 1 Satz 1 oder einer gleichgestellten anderen Erlaubnis zum Erwerb und Besitz hat gleichzeitig mit der ...
§ 38 WaffG Ausweispflichten (vom 01.09.2020)
... hervorgeht, oder g) im Fall des Schießens mit einer Schießerlaubnis nach § 10 Absatz 5 diese und 2. in den Fällen des § 13 Absatz 6 den Jagdschein.  ...
§ 42 WaffG Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen; Verordnungsermächtigungen für Verbotszonen (vom 20.02.2020)
... in Schießstätten (§ 27), 3. soweit eine Schießerlaubnis nach § 10 Abs. 5 vorliegt, 4. auf das gewerbliche Ausstellen der in Absatz 1 genannten Waffen auf Messen ...
§ 49 WaffG Örtliche Zuständigkeit (vom 01.04.2008)
... 1 ist örtlich zuständig für 1. Schießerlaubnisse nach § 10 Abs. 5 die Behörde, in deren Bezirk geschossen werden soll, soweit nicht die Länder nach ...
§ 53 WaffG Bußgeldvorschriften (vom 01.09.2020)
... Schusswaffe schießt, 4. einer vollziehbaren Auflage nach § 9 Abs. 2 Satz 1, § 10 Abs. 2 Satz 3 , § 17 Abs. 2 Satz 2, § 18 Absatz 2 Satz 2 oder § 28a Absatz 1 Satz 3 oder einer ... 2 Satz 1 oder Abs. 3 Satz 1 zuwiderhandelt, 5. (aufgehoben) 6. entgegen § 10 Absatz 2 Satz 4 oder § 37i eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht ...
§ 54 WaffG Einziehung (vom 01.07.2017)
... eine Entscheidung der zuständigen Behörde über die Erteilung einer Erlaubnis nach § 10 vorzulegen oder die Gegenstände einem Berechtigten zu ...
§ 56 WaffG Sondervorschriften für Staatsgäste und andere Besucher (vom 26.11.2019)
... Staaten, denen der Schutz der in den Nummern 1 und 2 genannten Personen obliegt, sind § 10 und Abschnitt 2 Unterabschnitt 5 nicht anzuwenden, wenn ihnen das Bundesverwaltungsamt oder, ...
§ 57 WaffG Kriegswaffen (vom 06.07.2017)
... innerhalb einer Frist von sechs Monaten einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 10 Abs. 3 bei der nach § 48 Abs. 1 zuständigen Behörde zu stellen, es sei denn, dass er ...
§ 58 WaffG Altbesitz; Übergangsvorschriften (vom 01.09.2020)
... er vor diesem Tag erworben hat, so hat er spätestens am 1. September 2021 eine Erlaubnis nach § 10 Absatz 1 Satz 1 oder eine gleichgestellte andere Erlaubnis zum Besitz zu beantragen oder das wesentliche Teil ... er vor diesem Tag erworben hat, so hat er spätestens am 1. September 2021 eine Erlaubnis nach § 10 Absatz 1 Satz 1 oder eine gleichgestellte andere Erlaubnis zum Besitz zu beantragen oder die Waffe einem ... Anwendung. (18) Hat jemand am 13. Juni 2017 auf Grund einer Erlaubnis nach § 10 Absatz 1 Satz 1 oder einer gleichgestellten anderen Erlaubnis zum Besitz eine nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer ... er vor diesem Tag erworben hat, so hat er spätestens am 1. September 2021 eine Erlaubnis nach § 10 Absatz 1 Satz 1 oder eine gleichgestellte andere Erlaubnis zum Besitz zu beantragen oder das ...
Anlage 1 WaffG (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen (vom 01.09.2020)
... im Sinne des § 17 sind oder werden sollen oder Schusswaffen, für die gemäß § 10 Abs. 4 eine Erlaubnis zum Führen erforderlich ist. Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Besondere Gebührenverordnung BMI (BMIBGebV)
V. v. 02.09.2019 BGBl. I S. 1359; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 10.09.2021 BGBl. I S. 4229
Anlage BMIBGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 18.09.2021)
... der Ersteintragung einer Erwerbs- und Be- sitzberechtigung für eine Waffe nach § 10 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG   ... § 20 WaffG 62,90 4.1.2 für mehrere Personen nach § 10 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG nach Zeitaufwand ... schießsportlichen Verein oder eine jagdliche Vereinigung als juris- tische Person nach § 10 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG (Vereins-Waffenbesitzkarte) nach ... Zeitaufwand 4.2 zum Erwerb und Besitz von Munition nach § 10 Absatz 3 Satz 2 in Ver- bindung mit § 48 Absatz 2 WaffG (Munitionserwerbsschein) nach ... nach Zeitaufwand 4.3 zum Führen einer Waffe nach § 10 Absatz 4 Satz 1 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG (Waffenschein) nach Zeitaufwand ... 2 WaffG nach Zeitaufwand 4.6 zum Schießen nach § 10 Absatz 5 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG (Schießerlaubnis) nach ... durch das BVA   6.1 eines Waffenscheins nach § 10 Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG nach Zeitaufwand ...

Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
neugefasst durch B. v. 21.09.1984 BGBl. I S. 1229, 1985 I 195; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 04.12.2022 BGBl. I S. 2146
§ 10 BZRG Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten (vom 29.07.2017)
... Einzutragen sind auch der Verzicht auf die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen ( § 10 Absatz 1 des Waffengesetzes ) oder Munition (§ 10 Absatz 3 des Waffengesetzes), zum Führen einer Waffe (§ 10 ... Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen (§ 10 Absatz 1 des Waffengesetzes) oder Munition ( § 10 Absatz 3 des Waffengesetzes ), zum Führen einer Waffe (§ 10 Absatz 4 des Waffengesetzes), zur Ausübung der Jagd ... oder Munition (§ 10 Absatz 3 des Waffengesetzes), zum Führen einer Waffe ( § 10 Absatz 4 des Waffengesetzes ), zur Ausübung der Jagd (§ 15 des Bundesjagdgesetzes) sowie der Verzicht auf die ...

Sprengstoffgesetz (SprengG)
neugefasst durch B. v. 10.09.2002 BGBl. I S. 3518; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 02.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 56
§ 27 SprengG Erlaubnis zum Erwerb und zum Umgang
... gilt auch als Erlaubnis zum Erwerb und Besitz der dabei hergestellten Munition nach § 10 Abs. 3 des Waffengesetzes in der jeweils geltenden Fassung. (2) Die Erlaubnis ist in ...

Waffengesetz-Bund-Freistellungsverordnung (WaffGBundFreistV)
V. v. 30.11.2020 BGBl. I S. 2610
§ 2 WaffGBundFreistV Nicht anwendbare Vorschriften des Waffenrechts
... die Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition und die Waffenliste, b) § 10 über die Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, Führen und Schießen, ...

Waffenregistergesetz (WaffRG)
Artikel 3 G. v. 17.02.2020 BGBl. I S. 166, 184
§ 2 WaffRG Begriffsbestimmungen
...  1. Erlaubnisse, die zum Erwerb und Besitz von Waffen berechtigen, nach: a) § 10 Absatz 1 Satz 1 des Waffengesetzes , b) § 10 Absatz 2 Satz 1 des Waffengesetzes, c) § 10 Absatz 2 ... berechtigen, nach: a) § 10 Absatz 1 Satz 1 des Waffengesetzes, b) § 10 Absatz 2 Satz 1 des Waffengesetzes , c) § 10 Absatz 2 Satz 2 des Waffengesetzes, d) § 21 Absatz 1 ... 1 des Waffengesetzes, b) § 10 Absatz 2 Satz 1 des Waffengesetzes, c) § 10 Absatz 2 Satz 2 des Waffengesetzes , d) § 21 Absatz 1 Satz 1 des Waffengesetzes, e) § 26 Absatz 1 ... 1 des Waffengesetzes, 2. sonstige waffenrechtliche Erlaubnisse nach: a) § 10 Absatz 3 des Waffengesetzes , b) § 10 Absatz 4 Satz 1 des Waffengesetzes, c) § 10 Absatz 4 ... Erlaubnisse nach: a) § 10 Absatz 3 des Waffengesetzes, b) § 10 Absatz 4 Satz 1 des Waffengesetzes , c) § 10 Absatz 4 Satz 4 des Waffengesetzes, d) § 10 Absatz 5 ... 3 des Waffengesetzes, b) § 10 Absatz 4 Satz 1 des Waffengesetzes, c) § 10 Absatz 4 Satz 4 des Waffengesetzes , d) § 10 Absatz 5 oder § 16 Absatz 3 des Waffengesetzes, e) ... 1 des Waffengesetzes, c) § 10 Absatz 4 Satz 4 des Waffengesetzes, d) § 10 Absatz 5 oder § 16 Absatz 3 des Waffengesetzes, e) § 11 Absatz 1 des ...
§ 5 WaffRG Anlass für die Verarbeitung im Waffenregister
... die Waffenbehörde eine waffenrechtliche Erlaubnis a) erteilt, b) nach § 10 Absatz 4 Satz 2 , § 21 Absatz 5 Satz 2 oder § 32 Absatz 6 des Waffengesetzes verlängert oder ... 1 oder § 37d des Waffengesetzes erfolgt, 8. der Inhaber einer Erlaubnis nach § 10 Absatz 2 Satz 1 oder Satz 2 eine verantwortliche Person nach § 10 Absatz 2 Satz 3 des Waffengesetzes benennt oder ... einer Erlaubnis nach § 10 Absatz 2 Satz 1 oder Satz 2 eine verantwortliche Person nach § 10 Absatz 2 Satz 3 des Waffengesetzes benennt oder 9. die Waffenbehörde eine Anzeigebescheinigung nach § 37h Absatz ...
§ 6 WaffRG Grunddaten des Waffenregisters
... gespeichert sind, b) mehrere Personen Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis sind ( § 10 Absatz 2 Satz 1 des Waffengesetzes ), c) eine verantwortliche Person nach § 10 Absatz 2 Satz 2 bis 5 des ... (§ 10 Absatz 2 Satz 1 des Waffengesetzes), c) eine verantwortliche Person nach § 10 Absatz 2 Satz 2 bis 5 des Waffengesetzes benannt ist oder d) eine Person nach § 28 Absatz 3 Satz 1 oder § 28a Absatz ...
§ 27 WaffRG Speicherfristen
... wird. (3) Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 gilt nicht, wenn von der Erwerbserlaubnis nach § 10 Absatz 1 Satz 1 des Waffengesetzes kein Gebrauch gemacht wurde; in diesem Fall sind die nach § 5 Nummer 3 Buchstabe a in ...

Drittes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und anderer Vorschriften (3. SprengÄndG)
G. v. 15.06.2005 BGBl. I S. 1626
Artikel 1 3. SprengÄndG Änderung des Sprengstoffgesetzes
... gilt auch als Erlaubnis zum Erwerb und Besitz der dabei hergestellten Munition nach § 10 Abs. 3 des Waffengesetzes in der jeweils geltenden Fassung." 13. § 32 wird ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz (3. WaffRÄndG)
G. v. 17.02.2020 BGBl. I S. 166; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 22.04.2020 BGBl. I S. 840
Artikel 1 3. WaffRÄndG Änderung des Waffengesetzes (vom 01.05.2020)
... Daten unverzüglich zu löschen." 4. § 10 Absatz 1a wird aufgehoben. 5. § 13 wird wie folgt ... nach § 15 Absatz 1 als gemeldetes Mitglied nachgehen, wird abweichend von § 10 Absatz 1 Satz 3 unter Beachtung des Absatzes 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 und Satz 2 eine unbefristete Erlaubnis ... Der Inhaber einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen nach § 10 Absatz 1 Satz 1 oder einer gleichgestellten anderen Erlaubnis zum Erwerb und Besitz sowie der Inhaber einer ... (1) Der Inhaber einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen nach § 10 Absatz 1 Satz 1 oder einer gleichgestellten anderen Erlaubnis zum Erwerb und Besitz hat gleichzeitig mit der ... er vor diesem Tag erworben hat, so hat er spätestens am 1. September 2021 eine Erlaubnis nach § 10 Absatz 1 Satz 1 oder eine gleichgestellte andere Erlaubnis zum Besitz zu beantragen oder das wesentliche Teil ... er vor diesem Tag erworben hat, so hat er spätestens am 1. September 2021 eine Erlaubnis nach § 10 Absatz 1 Satz 1 oder eine gleichgestellte andere Erlaubnis zum Besitz zu beantragen oder die Waffe einem ... Anwendung. (18) Hat jemand am 13. Juni 2017 auf Grund einer Erlaubnis nach § 10 Absatz 1 Satz 1 oder einer gleichgestellten anderen Erlaubnis zum Besitz eine nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer ... er vor diesem Tag erworben hat, so hat er spätestens am 1. September 2021 eine Erlaubnis nach § 10 Absatz 1 Satz 1 oder eine gleichgestellte andere Erlaubnis zum Besitz zu beantragen oder das ... einleitenden Teil vor Nummer 2.1 die Wörter „unbeschadet der Eintragungspflicht nach § 10 Abs. 1a" durch die Wörter „unbeschadet der Anzeige- und Eintragungspflichten nach ...

Erste Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BMI
V. v. 10.09.2021 BGBl. I S. 4229
Artikel 1 1. BMIBGebVÄndV Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BMI
... der Ersteintragung einer Erwerbs- und Be- sitzberechtigung für eine Waffe nach § 10 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG   ... § 20 WaffG 62,90 4.1.2 für mehrere Personen nach § 10 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG nach Zeitaufwand  ... schießsportlichen Verein oder eine jagdliche Vereinigung als juris- tische Person nach § 10 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG (Vereins-Waffenbesitzkarte) nach ... Zeitaufwand 4.2 zum Erwerb und Besitz von Munition nach § 10 Absatz 3 Satz 2 in Ver- bindung mit § 48 Absatz 2 WaffG (Munitionserwerbsschein) nach ... nach Zeitaufwand 4.3 zum Führen einer Waffe nach § 10 Absatz 4 Satz 1 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG (Waffenschein) nach Zeitaufwand  ... Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen nach § 10 Absatz 4 Satz 4 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG (Kleiner Waffen- schein) ... 2 WaffG nach Zeitaufwand 4.6 zum Schießen nach § 10 Absatz 5 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG (Schießerlaubnis) nach Zeitaufwand ... Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe oder von Munition nach § 10 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt 1 Unter- abschnitt 1 Nummer 1.3 und in Verbindung mit ... 5.1.2 der Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe nach § 10 Absatz 1 Satz 1 oder der Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition nach § 10 Absatz 3 Satz 1 ... nach § 10 Absatz 1 Satz 1 oder der Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition nach § 10 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG 45,25 ... Erlaubnis zum Erwerb und Besitz eines wesentlichen Teils der Waffe nach § 10 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt 1 Unter- abschnitt 1 Nummer 1.3 und in Verbindung mit ... Überlassens einer Waffe an einen anderen Berechtigten nach § 10 Absatz 1 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG 44,70 ... durch das BVA   6.1 eines Waffenscheins nach § 10 Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG nach Zeitaufwand  ...

Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Artikel 107 SchriftVG Änderung des Waffengesetzes
... die Wörter „oder elektronischer" eingefügt. 5. In § 10 Absatz 1a , § 20 Absatz 5 Satz 3, § 24 Absatz 5 Satz 1, § 34 Absatz 2 Satz 1 und 2 sowie ...

Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
G. v. 26.03.2008 BGBl. I S. 426; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 4 G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 2062
Artikel 1 WaffGuaÄndG Änderung des Waffengesetzes (vom 25.07.2009)
... auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,". 4. § 10 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird der Satz 4 gestrichen.  ... nach § 15 Abs. 1 als gemeldetes Mitglied nachgehen, wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 unter Beachtung des Absatzes 2 Satz 2 Nr. 1 und Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis ... Fragen berät." 10. In § 18 Abs. 2 Satz 3 wird die Angabe „§ 10 Abs. 1 Satz 4" durch die Angabe „§ 10 Abs. 1a" ersetzt. 11. § ... Abs. 2 Satz 3 wird die Angabe „§ 10 Abs. 1 Satz 4" durch die Angabe „§ 10 Abs. 1a" ersetzt. 11. § 20 wird wie folgt gefasst: „§ ... (aufgehoben) 24. In § 34 Abs. 2 Satz 1 werden nach der Angabe „nach § 10 Abs. 1" die Wörter „oder einer gleichgestellten anderen Erlaubnis zum Erwerb und ... 53 Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 5 wird die Angabe „§ 10 Abs. 1 Satz 4" durch die Angabe „§ 10 Abs. 1a" ersetzt,  ... In Nummer 5 wird die Angabe „§ 10 Abs. 1 Satz 4" durch die Angabe „§ 10 Abs. 1a" ersetzt, (aufgehoben) b) In Nummer 9 wird die Angabe ... des § 17 sind oder werden sollen oder Schusswaffen, für die gemäß § 10 Abs. 4 eine Erlaubnis zum Führen erforderlich ist. Erkennbar nach ihrem ... Erwerb durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte (unbeschadet der Eintragungspflicht nach § 10 Abs. 1a) 2.1 Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers ...

Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen
G. v. 22.04.2020 BGBl. I S. 840
Artikel 8 LuftSiPVG Änderung des Dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes
... nach § 15 Absatz 1 als gemeldetes Mitglied nachgehen, wird abweichend von § 10 Absatz 1 Satz 3 unter Beachtung des Absatzes 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 und Satz 2 eine unbefristete Erlaubnis ...

Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (7. BZRGÄndG)
G. v. 18.07.2017 BGBl. I S. 2732, 3431; zuletzt geändert durch Artikel 53 G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 1 7. BZRGÄndG Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
... „Einzutragen sind auch der Verzicht auf die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen ( § 10 Absatz 1 des Waffengesetzes ) oder Munition (§ 10 Absatz 3 des Waffengesetzes), zum Führen einer Waffe (§ 10 ... Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen (§ 10 Absatz 1 des Waffengesetzes) oder Munition ( § 10 Absatz 3 des Waffengesetzes ), zum Führen einer Waffe (§ 10 Absatz 4 des Waffengesetzes), zur Ausübung der Jagd ... oder Munition (§ 10 Absatz 3 des Waffengesetzes), zum Führen einer Waffe ( § 10 Absatz 4 des Waffengesetzes ), zur Ausübung der Jagd (§ 15 des Bundesjagdgesetzes) sowie der Verzicht auf die ...

Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes
G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 2062
Artikel 3 4. SprengGÄndG Änderung weiterer Vorschriften
... 2 Satz 1 oder Satz 2" ersetzt. bb) In Nummer 6 wird die Angabe „§ 10 Abs. 2 Satz 4" durch die Angabe „§ 10 Absatz 2 Satz 4 oder § 37 Absatz ... In Nummer 6 wird die Angabe „§ 10 Abs. 2 Satz 4" durch die Angabe „§ 10 Absatz 2 Satz 4 oder § 37 Absatz 4" ersetzt. cc) In Nummer 7 werden die ... durch die Angabe „§ 20 Absatz 1" und die Wörter „entgegen § 10 Abs. 1 Satz 4 oder § 34 Abs. 2 Satz 2 die Waffenbesitzkarte oder" durch die Wörter ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2133
Artikel 1 2. WaffGuaÄndG Änderung des Waffengesetzes
... vor dem Wort „wiederholt" das Wort „die" eingefügt. 2. In § 10 Absatz 1a wird das Wort „aufgrund" durch die Wörter „auf Grund" ersetzt.  ... hervorgeht, oder h) im Fall des Schießens mit einer Schießerlaubnis nach § 10 Absatz 5 diese und 2. in den Fällen des § 13 Absatz 6 den Jagdschein. In ... Hauptzollämter." 26. In § 56 Satz 1 werden die Wörter „ist § 10 und" durch die Wörter „sind § 10 und" ersetzt. 27. In § ... 56 Satz 1 werden die Wörter „ist § 10 und" durch die Wörter „sind § 10 und" ersetzt. 27. In § 57 Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „die ...
Artikel 4 2. WaffGuaÄndG Änderung des Nationalen-Waffenregister-Gesetzes
... Antrag auf erstmalige Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis sowie die Benennung nach § 10 Absatz 2 Satz 3 , § 28 Absatz 3 Satz 1 oder § 28a Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 des Waffengesetzes." ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Kostenverordnung zum Waffengesetz (WaffKostV)
neugefasst durch B. v. 20.04.1990 BGBl. I S. 780; aufgehoben durch Artikel 3 Abs. 12 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666
Anlage WaffKostV Gebührenverzeichnis
...  3. Bewilligung von Fristverlängerungen nach § 10 Abs. 3 Satz 2 WaffG 1/4 der nach Nummer 1 oder 2 festgesetzten Be-  ... 40 Abs. 1 WaffG 100,- 700,- 15. Anordnung nach § 10 Abs. 2, § 42 Abs. 2, § 46 Abs. 3 oder § 48 Abs. 2 WaffG ...

Nationales-Waffenregister-Gesetz (NWRG)
G. v. 25.06.2012 BGBl. I S. 1366; zuletzt geändert durch Artikel 230 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328; aufgehoben durch Artikel 5 G. v. 17.02.2020 BGBl. I S. 166
§ 2 NWRG Begriffsbestimmungen (vom 01.01.2019)
...  3. waffenrechtliche Erlaubnisse: die Erlaubnis des Umgangs mit Waffen nach § 10 Absatz 1, 4 und 5 , § 21 Absatz 1 Satz 1, den §§ 21a, 26 Absatz 1 Satz 1, die Erlaubnis zum Verbringen ... der Antrag auf erstmalige Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis sowie die Benennung nach § 10 Absatz 2 Satz 3 , § 28 Absatz 3 Satz 1 oder § 28a Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 des ...
§ 3 NWRG Anlass der Speicherung (vom 01.01.2019)
... zum Erwerb einer oder mehrerer Schusswaffen auf einer bereits ausgestellten Waffenbesitzkarte nach § 10 Absatz 1 Satz 1 des Waffengesetzes , b) Eintragung einer Waffe auf oder Austragung einer Waffe aus der Waffenbesitzkarte ... sowie Eintragung oder Austragung der dazu erteilten Munitionserwerbsberechtigung nach § 10 Absatz 3 Satz 1 des Waffengesetzes , 2. Eintragung oder Austragung einer berechtigten Person im Sinne des § 10 Absatz ... Waffengesetzes, 2. Eintragung oder Austragung einer berechtigten Person im Sinne des § 10 Absatz 2 Satz 1 des Waffengesetzes , 3. Änderung der verantwortlichen Person im Sinne des § 10 Absatz 2 Satz 3 ... 2 Satz 1 des Waffengesetzes, 3. Änderung der verantwortlichen Person im Sinne des § 10 Absatz 2 Satz 3 des Waffengesetzes , 4. Ausstellung eines Munitionserwerbsscheins nach § 10 Absatz 3 Satz 2 des ... Absatz 2 Satz 3 des Waffengesetzes, 4. Ausstellung eines Munitionserwerbsscheins nach § 10 Absatz 3 Satz 2 des Waffengesetzes , 5. Ausstellung eines Waffenscheins nach § 10 Absatz 4 Satz 1 des Waffengesetzes ... § 10 Absatz 3 Satz 2 des Waffengesetzes, 5. Ausstellung eines Waffenscheins nach § 10 Absatz 4 Satz 1 des Waffengesetzes oder Verlängerung der Geltungsdauer eines Waffenscheins nach § 10 Absatz 4 Satz 2 des ... 4 Satz 1 des Waffengesetzes oder Verlängerung der Geltungsdauer eines Waffenscheins nach § 10 Absatz 4 Satz 2 des Waffengesetzes für a) gefährdete Personen nach § 19 des Waffengesetzes, b) ... des Waffengesetzes in den Waffenschein, 6. Ausstellung eines Kleinen Waffenscheins nach § 10 Absatz 4 Satz 4 des Waffengesetzes , 7. Ausstellung einer Schießerlaubnis nach § 10 Absatz 5 oder § 16 ... 10 Absatz 4 Satz 4 des Waffengesetzes, 7. Ausstellung einer Schießerlaubnis nach § 10 Absatz 5 oder § 16 Absatz 3 des Waffengesetzes, 8. Ausstellung einer Erlaubnis für ...
§ 4 NWRG Inhalt des Nationalen Waffenregisters; Ordnungsnummern (vom 01.01.2019)
... oder b) mehrere Personen in einer Waffenbesitzkarte als Berechtigte eingetragen sind ( § 10 Absatz 2 des Waffengesetzes ). (2) Das Nationale Waffenregister enthält auch die Abbildung der jeweiligen ...
§ 6 NWRG Datenzuordnung beim Überlassen und Erwerben registrierter Waffen


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