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Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 28.06.2025

§ 11 - Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Artikel 1 G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 2970 (Nr. 46); zuletzt geändert durch Artikel 28 G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
Geltung ab 28.06.2025, abweichend siehe Artikel 3; FNA: 860-9-4 Sozialgesetzbuch
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§ 11 Pflichten des Händlers



(1) Der Händler darf ein Produkt erst auf dem Markt bereitstellen, wenn

1.
das Produkt mit der CE-Kennzeichnung nach § 19 versehen ist,

2.
dem Produkt die Unterlagen nach § 7 Absatz 3 beigefügt sind,

3.
der Hersteller seine Pflichten nach § 7 Absatz 1 und 2 erfüllt hat und

4.
der Einführer seine Pflichten nach § 10 Absatz 1 und 2 erfüllt hat.

(2) 1Hat der Händler Kenntnis davon oder Grund zur Annahme, dass ein Produkt nicht den Barrierefreiheitsanforderungen der nach § 3 Absatz 2 zu erlassenden Rechtsverordnung entspricht, darf er dieses Produkt erst auf dem Markt bereitstellen, wenn die Konformität hergestellt worden ist. 2Wenn das Produkt den geltenden Barrierefreiheitsanforderungen nicht genügt, informiert der Händler außerdem unverzüglich den Hersteller oder den Einführer sowie die Marktüberwachungsbehörden darüber.

(3) Solange sich ein Produkt im Verantwortungsbereich des Händlers befindet, muss dieser dafür sorgen, dass die Lagerungs- oder Transportbedingungen die Übereinstimmung des Produkts mit den Anforderungen der nach § 3 Absatz 2 zu erlassenden Rechtsverordnung nicht beeinträchtigen.

(4) § 6 Absatz 4 und § 7 Absatz 5 gelten entsprechend.

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Zitierungen von § 11 BFSG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 BFSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BFSG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 37 BFSG Bußgeldvorschriften
... in den Verkehr bringt, 2. entgegen § 6 Absatz 4 Satz 3, auch in Verbindung mit § 11 Absatz 4 , entgegen § 11 Absatz 2 Satz 2 oder § 14 Absatz 4 Satz 2, jeweils in Verbindung mit ... 2. entgegen § 6 Absatz 4 Satz 3, auch in Verbindung mit § 11 Absatz 4, entgegen § 11 Absatz 2 Satz 2 oder § 14 Absatz 4 Satz 2, jeweils in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 3 ... nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig aushändigt, 7. entgegen § 11 Absatz 1 Nummer 1 oder Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 3 Absatz 2 ein Produkt auf dem Markt ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

8. SGB IV-Änderungsgesetz (8. SGB IV-ÄndG)
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
Artikel 25 8. SGB IV-ÄndG Änderung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes
... Teile davon die Barrierefreiheitsanforderungen dieses Gesetzes erfüllen." 4. § 11 wird wie folgt geändert: a) Absatz 4 wird wie folgt gefasst:  ...