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Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 28.06.2025

§ 19 - Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Artikel 1 G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 2970 (Nr. 46); zuletzt geändert durch Artikel 28 G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
Geltung ab 28.06.2025, abweichend siehe Artikel 3; FNA: 860-9-4 Sozialgesetzbuch
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§ 19 CE-Kennzeichnung



(1) Bevor ein Produkt, dessen Übereinstimmung mit den Barrierefreiheitsanforderungen der nach § 3 Absatz 2 zu erlassenden Rechtsverordnung im Konformitätsbewertungsverfahren nach Anlage 2 nachgewiesen wurde, in den Verkehr gebracht wird, ist es vom Hersteller oder seinem Bevollmächtigten, soweit es diesem übertragen wurde, mit der CE-Kennzeichnung nach Maßgabe des Absatzes 2 zu versehen.

(2) 1Die CE-Kennzeichnung wird deutlich sichtbar, gut lesbar und dauerhaft auf dem Produkt oder seiner Datenplakette angebracht. 2Falls die Art des Produkts dies nicht zulässt oder nicht rechtfertigt, wird die CE-Kennzeichnung auf der Verpackung und den Begleitunterlagen angebracht.

(3) Für die CE-Kennzeichnung gelten die allgemeinen Grundsätze nach Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 des Rates (ABl. L 218 vom 13.8.2008, S. 30; ABl. L 169 vom 25.6.2019, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung.

 
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Zitierungen von § 19 BFSG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 19 BFSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BFSG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 BFSG Pflichten des Herstellers
... nach § 18 ausgestellt hat und 4. die CE-Kennzeichnung nach § 19 angebracht wurde. (2) Der Hersteller bewahrt die technische Dokumentation und die ...
§ 9 BFSG Allgemeine Pflichten des Einführers
... technischen Unterlagen erstellt hat, 3. das Produkt mit der CE-Kennzeichnung nach § 19 versehen ist, 4. dem Produkt die Gebrauchsanleitung und Sicherheitsinformationen ...
§ 11 BFSG Pflichten des Händlers
... erst auf dem Markt bereitstellen, wenn 1. das Produkt mit der CE-Kennzeichnung nach § 19 versehen ist, 2. dem Produkt die Unterlagen nach § 7 Absatz 3 beigefügt ...
§ 23 BFSG Maßnahmen bei formaler Nichtkonformität von Produkten
... vor, wenn 1. die CE-Kennzeichnung nicht oder unter Nichteinhaltung der Vorgaben des § 19 angebracht wurde, 2. die EU-Konformitätserklärung nach § 18 nicht oder ...
§ 37 BFSG Bußgeldvorschriften
... nach § 3 Absatz 2 eine Dienstleistung anbietet oder erbringt, 9. entgegen § 19 Absatz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 3 Absatz 2 ein Produkt mit einer ... nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig versieht oder 10. entgegen § 19 Absatz 3 in Verbindung mit Artikel 30 Absatz 5 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des ...
Anlage 2 BFSG (zu den §§ 6, 9, 18 und 19) Konformitätsbewertungsverfahren für Produkte