Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 11 - Hämophilieregister-Verordnung (DHRV)

§ 11 Aufgaben des Fachausschusses, Vorsitz



(1) 1Das Paul-Ehrlich-Institut richtet für das Register einen Fachausschuss ein. 2Der Fachausschuss berät den Lenkungsausschuss zu fachlichen Fragen im Hinblick auf die Aufgaben des Registers nach § 21a Absatz 1 Satz 2 des Transfusionsgesetzes.

(2) Der Vorsitz des Fachausschusses obliegt der Geschäftsstelle.