§ 11 - Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz (SGleiG)

§ 11 Dienstliche Rahmenbedingungen



Bei der Gestaltung des Dienstes sollen, soweit zwingende dienstliche Gründe dem nicht entgegenstehen,

1.
die besonderen Belange der Personen mit Familien- und Pflegeaufgaben berücksichtigt werden und

2.
die folgenden Flexibilisierungsmodelle angeboten werden:

a)
Modelle zur Flexibilisierung der Arbeits- oder Präsenzzeiten und

b)
Modelle zur Flexibilisierung des Arbeitsortes.



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