1Die Fallpauschalen nach
§ 9 gelten auch Ansprüche auf Ersatz anlässlich der Betreuung entstandener Aufwendungen ab.
2Die gesonderte Geltendmachung von Aufwendungen im Sinne des § 1877 Absatz 3 des
Bürgerlichen Gesetzbuchs durch Betreuer nach
§ 7 Absatz 1 bleibt unberührt.
G. v. 07.04.2025 BGBl. 2025 I Nr. 109
Artikel 1 KostBRÄG 2025 Änderung des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes ... 2. In § 7 Absatz 1 und 2 Satz 1 werden jeweils die Wörter „§§ 8 bis 12, 15 und 16" durch die Wörter „§§ 8 bis 11, 14 und 15" ... „§§ 8 bis 12, 15 und 16" durch die Wörter „§§ 8 bis 11 , 14 und 15" ersetzt. 3. § 8 wird wie folgt geändert: a) In ... und entgeltlich betrieben werden." 5. § 10 wird aufgehoben. 6. § 11 wird § 10. 7. § 12 wird § 11 und in Absatz 2 wird das Wort ... § 10 wird aufgehoben. 6. § 11 wird § 10. 7. § 12 wird § 11 und in Absatz 2 wird das Wort „sind" durch das Wort „ist" ersetzt und werden ... b) In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 12" durch die Angabe „ § 11 " ersetzt. 9. § 14 wird § 13. 10. § 15 wird § 14 und ... 2 werden die Wörter „§§ 12 und 13 Absatz 2" durch die Wörter „ §§ 11 und 12 Absatz 2" ersetzt. b) Absatz 2 wird wie folgt geändert: ...