§ 120 - Abgabenordnung (AO)

neugefasst durch B. v. 01.10.2002 BGBl. I S. 3866, 2003 I S. 61; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Geltung ab 01.01.1977; FNA: 610-1-3 Allgemeines Steuerrecht
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§ 120 Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt


§ 120 wird in 83 Vorschriften zitiert

(1) Ein Verwaltungsakt, auf den ein Anspruch besteht, darf mit einer Nebenbestimmung nur versehen werden, wenn sie durch Rechtsvorschrift zugelassen ist oder wenn sie sicherstellen soll, dass die gesetzlichen Voraussetzungen des Verwaltungsakts erfüllt werden.

(2) Unbeschadet des Absatzes 1 darf ein Verwaltungsakt nach pflichtgemäßem Ermessen erlassen werden mit

1.
einer Bestimmung, nach der eine Vergünstigung oder Belastung zu einem bestimmten Zeitpunkt beginnt, endet oder für einen bestimmten Zeitraum gilt (Befristung),

2.
einer Bestimmung, nach der der Eintritt oder der Wegfall einer Vergünstigung oder einer Belastung von dem ungewissen Eintritt eines zukünftigen Ereignisses abhängt (Bedingung),

3.
einem Vorbehalt des Widerrufs

oder verbunden werden mit

4.
einer Bestimmung, durch die dem Begünstigten ein Tun, Dulden oder Unterlassen vorgeschrieben wird (Auflage),

5.
einem Vorbehalt der nachträglichen Aufnahme, Änderung oder Ergänzung einer Auflage.

(3) Eine Nebenbestimmung darf dem Zweck des Verwaltungsakts nicht zuwiderlaufen.

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Zitierungen von § 120 AO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 120 AO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 155 AO Steuerfestsetzung (vom 01.01.2017)
... Anrechnungen von Steuerabzugsbeträgen und Vorauszahlungen mit Nebenbestimmungen nach § 120 versehen oder verbunden werden, soweit dies durch eine Verwaltungsanweisung des Bundesministeriums ...
§ 379 AO Steuergefährdung (vom 28.03.2024)
...  (3) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Auflage nach § 120 Abs. 2 Nr. 4 zuwiderhandelt, die einem Verwaltungsakt für Zwecke der besonderen Steueraufsicht ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Alkoholsteuerverordnung (AlkStV)
V. v. 06.03.2017 BGBl. I S. 431; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
§ 6 AlkStV Steuerlagerinhaber, Erteilung der Erlaubnis (vom 01.07.2021)
... Verbrauchsteuernummern vergeben. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. (2) Vor der Erteilung der Erlaubnis hat der Antragsteller Sicherheit ...
§ 16 AlkStV Registrierter Empfänger (vom 01.07.2021)
... Satz 2 und § 41 gelten entsprechend. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. (4) Das Hauptzollamt kann, wenn Steuerbelange dadurch nicht ...
§ 17 AlkStV Registrierter Versender (vom 13.02.2023)
... 7 Absatz 2 Satz 3 des Gesetzes zu leisten. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. (4) Die Erlaubnis nach Absatz 3 gilt nicht für die Orte ...
§ 20 AlkStV Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Abfindungsbrennerei (vom 01.07.2021)
... der Abfindungsbrennerei zu bestimmen. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. Das Hauptzollamt kann unter Berücksichtigung von Belangen der ...
§ 48 AlkStV Zertifizierter Empfänger (vom 13.02.2023)
... Satz 2 und § 41 gelten entsprechend. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. (4) Beabsichtigt der zertifizierte Empfänger ...
§ 48a AlkStV Zertifizierter Versender (vom 13.02.2023)
... eine Verbrauchsteuernummer vergeben. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. (4) Beabsichtigt der zertifizierte Versender zusätzlich ...
§ 50 AlkStV Versandhandel (vom 13.02.2023)
... dadurch nicht gefährdet werden. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. Die Erlaubnis des Steuervertreters wird bei Erteilung auch dem ...
§ 59 AlkStV Erteilung der Erlaubnis, Erlaubnisschein (vom 01.07.2021)
... zur steuerfreien Verwendung aus. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. Das Hauptzollamt erteilt keine Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung ...

Biersteuerverordnung (BierStV)
Artikel 4 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262, 3319; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
§ 5 BierStV Erteilung der Erlaubnis (vom 01.11.2022)
... Gefährdung der Steuer erkennbar sind. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. (2) Eine Erlaubnis für ein Steuerlager wird nicht erteilt, wenn ...
§ 13 BierStV Registrierter Empfänger (vom 01.11.2022)
... Satz 2 und § 19 gelten entsprechend. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. (4) Das Hauptzollamt kann, wenn Steuerbelange dadurch nicht ...
§ 14 BierStV Registrierter Versender (vom 01.11.2022)
... 7 Absatz 2 Satz 3 des Gesetzes zu leisten. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. (4) Die Erlaubnis als registrierter Versender gilt nicht ...
§ 35 BierStV Zertifizierter Empfänger (vom 13.02.2023)
... Satz 2 und § 19 gelten entsprechend. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. (4) Beabsichtigt der zertifizierte Empfänger, ...
§ 35a BierStV Zertifizierter Versender (vom 13.02.2023)
... eine Verbrauchsteuernummer vergeben. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. (4) Beabsichtigt der zertifizierte Versender, ...
§ 37 BierStV Versandhandel (vom 13.02.2023)
... dadurch nicht gefährdet werden. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. Die Erlaubnis des Steuervertreters wird bei Erteilung auch dem ...
§ 39a BierStV Erteilung der Erlaubnis, Erlaubnisschein (vom 13.02.2023)
... als Nachweis der Bezugsberechtigung aus. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. Eine Erlaubnis wird nicht erteilt, wenn der voraussichtliche ...

Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG)
Artikel 20 G. v. 20.12.2007 BGBl. I S. 3150, 3176; zuletzt geändert durch Artikel 33 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 12 BodSchätzG Anwendung der Abgabenordnung (vom 01.01.2024)
... der Dritte Abschnitt des Ersten Teils (§§ 16 bis 29), der Dritte Teil (§§ 78 bis 133) und der Siebente Teil (§§ 347 bis 368) der Abgabenordnung Anwendung. ...

Einkommensteuergesetz (EStG)
neugefasst durch B. v. 08.10.2009 BGBl. I S. 3366, 3862; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 50c EStG Entlastung vom Steuerabzug in bestimmten Fällen (vom 01.01.2024)
... ihrer Geltung abhängig zu machen; sie kann mit weiteren Nebenbestimmungen gemäß § 120 Absatz 2 der Abgabenordnung versehen werden. Eine Freistellungsbescheinigung für die Kapitalertragsteuer auf ...

Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieStV)
Artikel 1 V. v. 31.07.2006 BGBl. I S. 1753; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 107
§ 4 EnergieStV Zulassung von Kennzeichnungseinrichtungen (vom 01.01.2021)
... Gasöl ausschließen. Die Zulassung kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 Absatz 2 der Abgabenordnung verbunden werden. Die Zulassung ist zu widerrufen, wenn eine der in Satz 1 Nr. 1 bis 7 ...
§ 6 EnergieStV Bewilligung des Kennzeichnungsbetriebs (vom 01.01.2021)
...  (2) Das Hauptzollamt kann die Bewilligung der Kennzeichnung mit Nebenbestimmungen nach § 120 Absatz 2 der Abgabenordnung versehen, die eine Gefährdung der Steuerbelange ausschließen ...
§ 8 EnergieStV Andere Energieerzeugnisse als Gasöle (vom 01.01.2024)
... von Kraftstoff nicht anzunehmen ist. Die Zulassung kann mit Nebenbestimmungen ( § 120 der Abgabenordnung ) versehen ...
§ 11b EnergieStV Verfahren bei offenen Rückforderungsanordnungen (vom 01.07.2019)
... von § 3b Absatz 1 des Gesetzes können Verwaltungsakte mit einer Nebenbestimmung nach § 120 der Abgabenordnung versehen ...
§ 11c EnergieStV Verfahren bei Unternehmen in Schwierigkeiten (vom 01.07.2019)
... von § 3b Absatz 2 des Gesetzes können Verwaltungsakte mit einer Nebenbestimmung nach § 120 der Abgabenordnung versehen ...
§ 14 EnergieStV Erteilung, Überprüfung und Erlöschen der Herstellererlaubnis (vom 01.01.2024)
... ist, die voraussichtlich entstehen wird. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 Absatz 2 der Abgabenordnung verbunden werden. In den Fällen des § 12 Absatz 3 wird die Erlaubnis ...
§ 18 EnergieStV Erteilung, Überprüfung und Erlöschen der Lagererlaubnis (vom 01.07.2021)
... ist, die voraussichtlich entstehen wird. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 Absatz 2 der Abgabenordnung verbunden werden. In den Fällen des § 16 Absatz 3 wird die Erlaubnis ...
§ 26 EnergieStV Registrierter Empfänger (vom 01.07.2021)
... gilt § 29 sinngemäß. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 Absatz 2 der Abgabenordnung verbunden werden. (3a) Für die Überprüfung der Erlaubnis gilt § 14 ...
§ 27 EnergieStV Registrierter Versender (vom 13.02.2023)
... gilt § 29 sinngemäß. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 Absatz 2 der Abgabenordnung verbunden werden. (3a) Für die Überprüfung der Erlaubnis gilt § 14 ...
§ 38 EnergieStV Zertifizierter Empfänger (vom 13.02.2023)
... § 29 gilt entsprechend. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung verbunden werden. (4) Für die Überprüfung der Erlaubnis gilt § 14 ...
§ 38a EnergieStV Zertifizierter Versender (vom 13.02.2023)
... eine Verbrauchsteuernummer vergeben. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 Abgabenordnung versehen werden. (4) Für die Überprüfung der Erlaubnis gilt § 14 ...
§ 42 EnergieStV Versandhandel (vom 13.02.2023)
... dadurch nicht gefährdet werden. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 Abgabenordnung versehen werden. Die Erlaubnis des Steuervertreters wird bei Erteilung auch dem ...
§ 49 EnergieStV Spülvorgänge und sonstige Vermischungen (vom 01.07.2021)
... legt im Verwaltungswege fest, mit welchen Auflagen und Nebenbestimmungen im Sinne des § 120 der Abgabenordnung die Zulassung zu versehen ist. Der Inhaber des Betriebs hat über die vermischten ...
§ 53 EnergieStV Erteilung der Erlaubnis (vom 01.01.2021)
... als Nachweis der Bezugsberechtigung aus. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 Absatz 2 der Abgabenordnung verbunden werden.  ...
§ 54 EnergieStV Überprüfung und Erlöschen der Erlaubnis (vom 01.01.2024)
... ist die Erlaubnis zu widerrufen. (7) Soll in Fällen, in denen die Erlaubnis nach § 120 Absatz 2 Nummer 1 der Abgabenordnung befristet ist, ein beim Ablauf der Frist vorhandener Bestand an Energieerzeugnissen noch ...
§ 66 EnergieStV Erteilung, Überprüfung und Erlöschen der Erlaubnis (vom 01.07.2021)
... als Nachweis der Bezugsberechtigung aus. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 Absatz 2 der Abgabenordnung verbunden werden. (2) Für die Überprüfung der Erlaubnis gilt ...
§ 73 EnergieStV Erteilung, Überprüfung und Erlöschen der Erlaubnis (vom 01.07.2021)
... als Nachweis der Bezugsberechtigung aus. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 Absatz 2 der Abgabenordnung verbunden werden. (2) Für die Überprüfung und das Erlöschen der ...
§ 84 EnergieStV Erteilung, Überprüfung und Erlöschen der Erlaubnis (vom 01.07.2021)
... einen Erlaubnisschein aus. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 Absatz 2 der Abgabenordnung verbunden werden. (2) Für die Überprüfung und das Erlöschen der ...

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)
neugefasst durch B. v. 27.02.1997 BGBl. I S. 378; zuletzt geändert durch Artikel 28 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 28a ErbStG Verschonungsbedarfsprüfung (vom 15.12.2018)
...  Der Verwaltungsakt nach Absatz 1 Satz 1 steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs ( § 120 Absatz 2 Nummer 3 der Abgabenordnung ). Der Verwaltungsakt über den Erlass nach Absatz 1 Satz 1 ist bei Eintritt der ...

Kaffeesteuerverordnung (KaffeeStV)
Artikel 5 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262, 3334; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
§ 5 KaffeeStV Erteilung der Erlaubnis (vom 01.07.2021)
... Gefährdung der Steuer erkennbar sind. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. (2) Für die Belieferung des Groß- und Einzelhandels wird ...
§ 27 KaffeeStV Versandhandel (vom 29.10.2022)
... dadurch nicht gefährdet werden. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. Die Erlaubnis des Steuervertreters wird bei Erteilung auch dem ...

Luftverkehrsteuer-Durchführungsverordnung (LuftVStDV)
V. v. 22.08.2012 BGBl. I S. 1812; zuletzt geändert durch Artikel 8 V. v. 14.08.2020 BGBl. I S. 1960
§ 2 LuftVStDV Erteilung der Erlaubnis als steuerlicher Beauftragter (vom 01.01.2021)
... Gesetzes schriftlich oder elektronisch. (2) Die Erlaubnis kann mit sämtlichen in § 120 Absatz 2 der Abgabenordnung aufgezählten Nebenbestimmungen verbunden ...

Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung (SchaumwZwStV)
Artikel 3 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262, 3302; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
§ 5 SchaumwZwStV Erteilung der Erlaubnis (vom 01.07.2021)
... Gefährdung der Steuer erkennbar sind. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. (2) Eine Erlaubnis für ein Steuerlager wird nicht erteilt, wenn ...
§ 12 SchaumwZwStV Registrierter Empfänger (vom 01.07.2021)
... Satz 2 und § 18 gelten entsprechend. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. (4) Das Hauptzollamt kann, wenn Steuerbelange dadurch nicht ...
§ 13 SchaumwZwStV Registrierter Versender (vom 13.02.2023)
... 7 Absatz 2 Satz 3 des Gesetzes zu leisten. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. (4) Die Erlaubnis als registrierter Versender gilt nicht ...
§ 34 SchaumwZwStV Zertifizierter Empfänger (vom 13.02.2023)
... Satz 2 und § 18 gelten entsprechend. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. (4) Beabsichtigt der zertifizierte Empfänger ...
§ 34a SchaumwZwStV Zertifizierter Versender (vom 13.02.2023)
... eine Verbrauchsteuernummer vergeben. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. (4) Beabsichtigt der zertifizierte Versender zusätzlich ...
§ 36 SchaumwZwStV Versandhandel (vom 13.02.2023)
... dadurch nicht gefährdet werden. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. Die Erlaubnis des Steuervertreters wird bei Erteilung auch dem ...
§ 38a SchaumwZwStV Erteilung der Erlaubnis, Erlaubnisschein (vom 01.07.2021)
... als Nachweis der Bezugsberechtigung aus. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. Eine Erlaubnis wird nicht erteilt, wenn der voraussichtliche ...
§ 46 SchaumwZwStV Steuerlagerinhaber (vom 01.07.2021)
... die §§ 7 und 8 entsprechend. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. (3) Inhaber von Weinherstellungsbetrieben mit einer ...
§ 48 SchaumwZwStV Registrierter Empfänger (vom 01.07.2021)
... die §§ 7 und 8 entsprechend. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. (3) Das Hauptzollamt kann, wenn Steuerbelange dadurch nicht ...
§ 49 SchaumwZwStV Registrierter Versender (vom 01.07.2021)
... die §§ 7 und 8 entsprechend. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. (3) Für das Führen eines Beleghefts sowie für die ...
§ 51 SchaumwZwStV Zertifizierter Empfänger (vom 13.02.2023)
... die §§ 7 und 8 entsprechend. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. (3) Für die Zulassung weiterer Empfangsorte gilt § 34 Absatz ...
§ 51a SchaumwZwStV Zertifizierter Versender (vom 13.02.2023)
... die §§ 7 und 8 entsprechend. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. (3) Für die Zulassung weiterer Versandorte gilt § 34a Absatz ...

Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV)
V. v. 31.05.2000 BGBl. I S. 794; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 412
§ 1d StromStV Verfahren bei offenen Rückforderungsanordnungen (vom 01.07.2019)
... von § 2a Absatz 1 des Gesetzes können Verwaltungsakte mit einer Nebenbestimmung nach § 120 der Abgabenordnung versehen ...
§ 1e StromStV Verfahren bei Unternehmen in Schwierigkeiten (vom 01.07.2019)
... des § 2a Absatz 2 des Gesetzes können Verwaltungsakte mit einer Nebenbestimmung nach § 120 der Abgabenordnung versehen ...
§ 3 StromStV Erteilung, Überprüfung und Erlöschen der Erlaubnis (vom 01.01.2024)
... über die erteilte Erlaubnis aus. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 Absatz 2 der Abgabenordnung verbunden werden. (2) In den Fällen des § 2 Absatz 3 gilt die ...
§ 9 StromStV Erteilung, Überprüfung und Erlöschen der Erlaubnis (vom 01.07.2021)
... Nummer 2 kein Erlaubnisschein ausgestellt. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 Absatz 2 der Abgabenordnung verbunden werden. (1a) Für die Überprüfung der Erlaubnis gilt § 3 ...

Tabaksteuerverordnung (TabStV)
Artikel 1 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262, 3263; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
§ 6 TabStV Erteilung der Erlaubnis (vom 01.07.2021)
... Gefährdung der Steuer erkennbar sind. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. (2) In den Fällen des § 5 Absatz 4 wird die ...
§ 13 TabStV Registrierter Empfänger (vom 01.07.2021)
... 2 sowie § 19 gelten entsprechend. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. (5) Das Hauptzollamt kann, wenn Steuerbelange dadurch nicht ...
§ 14 TabStV Registrierter Versender (vom 13.02.2023)
... 8 Absatz 2 Satz 3 des Gesetzes zu leisten. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. (4) Die Erlaubnis als registrierter Versender gilt nicht ...
§ 40 TabStV Zertifizierter Empfänger (vom 13.02.2023)
... Satz 2 und § 19 gelten entsprechend. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. (4) Beabsichtigt der zertifizierte Empfänger ...
§ 40a TabStV Zertifizierter Versender (vom 13.02.2023)
... eine Verbrauchsteuernummer vergeben. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. (4) Beabsichtigt der zertifizierte Versender zusätzlich ...
§ 46 TabStV Erteilung der Erlaubnis (vom 01.07.2021)
... Steueraufsicht erforderlichen Auflagen. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. (2) Die Erlaubnis ist dem Steuerlagerinhaber oder dem registrierten ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG)
G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1259
Artikel 1 AbzStEntModG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... ihrer Geltung abhängig zu machen; sie kann mit weiteren Nebenbestimmungen gemäß § 120 Absatz 2 der Abgabenordnung versehen werden. Eine Freistellungsbescheinigung für die Kapitalertragsteuer auf Grund eines ...

Achtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838; 2023 I Nr. 109
Artikel 7 8. VStÄndG Änderung der Biersteuerverordnung (vom 29.10.2022)
... 5 wird das Wort „befristet" durch die Wörter „mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen" ersetzt. b) In Absatz 2 Nummer 1 wird das Komma am Ende durch das Wort ... 5 wird das Wort „befristet" durch die Wörter „mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen" ersetzt. d) In Absatz 4 und Absatz 5 Satz 2 wird jeweils das Wort ... 4 wird das Wort „befristet" durch die Wörter „mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen" ersetzt. d) Absatz 4 wird wie folgt geändert: aa) In ... 6 Absatz 1 Satz 2 und § 19 gelten entsprechend. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. (4) Beabsichtigt der zertifizierte Empfänger, zusätzlich zu ... Versender eine Verbrauchsteuernummer vergeben. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. (4) Beabsichtigt der zertifizierte Versender, zusätzlich zu den ... Steuerbelange dadurch nicht gefährdet werden. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. Die Erlaubnis des Steuervertreters wird bei Erteilung auch dem ... 2 wird das Wort „befristet" durch die Wörter „mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen" ersetzt. cc) Folgender Satz wird angefügt:  ...

Dritte Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 84, 126, 154
Artikel 1 3. EnergieStVuaÄndV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
... von § 3b Absatz 1 des Gesetzes können Verwaltungsakte mit einer Nebenbestimmung nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. § 11c Verfahren bei Unternehmen in Schwierigkeiten  ... von § 3b Absatz 2 des Gesetzes können Verwaltungsakte mit einer Nebenbestimmung nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden." 7. § 16 wird wie folgt geändert: a) Absatz ...
Artikel 3 3. EnergieStVuaÄndV Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
... von § 2a Absatz 1 des Gesetzes können Verwaltungsakte mit einer Nebenbestimmung nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. § 1e Verfahren bei Unternehmen in Schwierigkeiten  ... des § 2a Absatz 2 des Gesetzes können Verwaltungsakte mit einer Nebenbestimmung nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden." 5. § 2 wird wie folgt geändert: a) Absatz ...

Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
G. v. 04.11.2016 BGBl. I S. 2464
Artikel 1 ErbStRAnpG Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes
...  Der Verwaltungsakt nach Absatz 1 Satz 1 steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs (§ 120 Absatz 2 Nummer 3 der Abgabenordnung). Der Verwaltungsakt über den Erlass nach Absatz 1 Satz ...

Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1679
Artikel 1 StVfModG Änderung der Abgabenordnung
... Anrechnungen von Steuerabzugsbeträgen und Vorauszahlungen mit Nebenbestimmungen nach § 120 versehen oder verbunden werden, soweit dies durch eine Verwaltungsanweisung des Bundesministeriums ...

Gesetz zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften
G. v. 22.06.2019 BGBl. I S. 856, 908
Artikel 4 StromStBefNG Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
... folgender Satz angefügt: „Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 Absatz 2 der Abgabenordnung verbunden werden." 7. Dem § 4 Absatz 4 wird folgender Satz angefügt: ... Absatz 1 Nummer 2 kein Erlaubnisschein ausgestellt. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 Absatz 2 der Abgabenordnung verbunden werden." 11. § 10 wird wie folgt geändert: a) Der ...

Siebte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 11.08.2021 BGBl. I S. 3602, 2022 I S. 1977; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Artikel 1 7. VerbrStÄndV Änderung der Tabaksteuerverordnung (vom 09.11.2022)
... 5 wird das Wort „befristet" durch die Wörter „mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen" ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „des § ... 5 wird das Wort „befristet" durch die Wörter „mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen" ersetzt. d) In Absatz 5 wird das Wort „zuständige" ... 4 wird das Wort „befristet" durch die Wörter „mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen" ersetzt. d) Absatz 4 wird wie folgt ... 7 Absatz 1 Satz 2 und § 19 gelten entsprechend. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. (4) Beabsichtigt der zertifizierte Empfänger zusätzlich zu ... Versender eine Verbrauchsteuernummer vergeben. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. (4) Beabsichtigt der zertifizierte Versender zusätzlich zu den ... 2 wird das Wort „befristet" durch die Wörter „mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen" ersetzt. b) Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) ...
Artikel 2 7. VerbrStÄndV Änderung der Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung (vom 09.11.2022)
... 5 wird das Wort „befristet" durch die Wörter „mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen" ersetzt. b) In Absatz 2 Nummer 1 wird nach dem Komma das Wort ... 5 wird das Wort „befristet" durch die Wörter „mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen" ersetzt. d) In Absatz 4 Satz 1 und Absatz 5 Satz 2 wird jeweils das ... 4 wird das Wort „befristet" durch die Wörter „mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen" ersetzt. d) Absatz 4 wird wie folgt ... § 6 Satz 2 und § 18 gelten entsprechend. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. (4) Beabsichtigt der zertifizierte Empfänger zusätzlich zu ... Versender eine Verbrauchsteuernummer vergeben. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. (4) Beabsichtigt der zertifizierte Versender zusätzlich zu den ... Steuerbelange dadurch nicht gefährdet werden. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. Die Erlaubnis des Steuervertreters wird bei Erteilung auch dem ... 2 wird das Wort „befristet" durch die Wörter „mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen" ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 2 wird das Wort ... 4 wird das Wort „befristet" durch die Wörter „mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen" ersetzt. 59. In § 47 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 2 wird ... 4 wird das Wort „befristet" durch die Wörter „mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen" ersetzt. c) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 eingefügt: ... 4 wird das Wort „befristet" durch die Wörter „mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen" ersetzt. 62. § 50 wird wie folgt ... gelten die §§ 7 und 8 entsprechend. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. (3) Für die Zulassung weiterer Empfangsorte gilt § 34 ... gelten die §§ 7 und 8 entsprechend. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. (3) Für die Zulassung weiterer Versandorte gilt § 34a ...
Artikel 3 7. VerbrStÄndV Änderung der Kaffeesteuerverordnung (vom 09.11.2022)
... 5 wird das Wort „befristet" durch die Wörter „mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen" ersetzt. b) In Absatz 3 werden die Wörter „des § 4 ... Steuerbelange dadurch nicht gefährdet werden. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung versehen werden. Die Erlaubnis des Steuervertreters wird bei Erteilung auch dem ...
Artikel 4 7. VerbrStÄndV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
... Steuer zu leisten. § 29 gilt entsprechend. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 der Abgabenordnung verbunden werden. (4) Für die Überprüfung der Erlaubnis gilt § 14 ... Versender eine Verbrauchsteuernummer vergeben. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 Abgabenordnung versehen werden. (4) Für die Überprüfung der Erlaubnis gilt § 14 ... Steuerbelange dadurch nicht gefährdet werden. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen nach § 120 Abgabenordnung versehen werden. Die Erlaubnis des Steuervertreters wird bei Erteilung auch dem ... ist die Erlaubnis zu widerrufen. (7) Soll in Fällen, in denen die Erlaubnis nach § 120 Absatz 2 Nummer 1 der Abgabenordnung befristet ist, ein beim Ablauf der Frist vorhandener Bestand an Energieerzeugnissen noch ...
Artikel 5 7. VerbrStÄndV Änderung der Alkoholsteuerverordnung (vom 09.11.2022)

Steuerentlastungsgesetz 2022
G. v. 23.05.2022 BGBl. I S. 749
Artikel 1 StEntlG 2022 Änderung des Einkommensteuergesetzes

Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 20.09.2011 BGBl. I S. 1890, 2012 BGBl. I S. 603
Artikel 1 EnergieStVuaÄndV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 2 EnergieStVuaÄndV Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Ausfuhr-Währungsausgleichs-Verordnung
V. v. 09.12.1980 BGBl. I S. 2242; aufgehoben durch Artikel 43 G. v. 13.04.2006 BGBl. I S. 855
§ 10 AusfWAV Änderung oder Zurücknahme des Bescheides

Beitrittsausgleich-Verordnung
V. v. 09.07.1982 BGBl. I S. 956; aufgehoben durch Artikel 45 G. v. 13.04.2006 BGBl. I 855
§ 8 BeitrABetrV Änderung oder Zurücknahme des Bescheides

Branntweinmonopolgesetz (BranntwMonG)
G. v. 08.04.1922 RGBl. I S. 335, 405; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 10.03.2017 BGBl. I S. 420
§ 109 BranntwMonG Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt

Heizölkennzeichnungsverordnung (HeizölkennzV)
V. v. 27.07.1993 BGBl. I S. 1384; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 15.07.2006 BGBl. I S. 1534
§ 6 HeizölkennzV Bewilligung der Kennzeichnung

Mineralölsteuer-Durchführungsverordnung (MinöStV)
V. v. 15.09.1993 BGBl. I S. 1602; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 15.07.2006 BGBl. I S. 1534
§ 1a MinöStV Kennzeichnung von Heizöladditiven


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