(2) Auf Antrag kann die zuständige Behörde Anbaumaterial als Basismaterial anerkennen, wenn es die Anforderungen nach Absatz 1 Satz 1,
§ 8 Absatz 3 bis 9 und
§ 10 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 erfüllt und so gehalten wird, dass die jeweilige Identifikation des Anbaumaterials während des gesamten Erzeugungsprozesses gewährleistet ist.
(3) Auf Antrag kann die zuständige Behörde Anbaumaterial als Zertifiziertes Material anerkennen, wenn es die Anforderungen nach Absatz 1 Satz 1 und
§ 8 Absatz 3 bis 9 erfüllt und so gehalten wird, dass die jeweilige Identifikation des Anbaumaterials während des gesamten Erzeugungsprozesses gewährleistet ist.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
§ 15 AGOZV Kontrolle (vom 01.12.2020) ... 4 sowie der Anforderungen an die jeweilige Kategorie gemäß der §§ 8 bis 12 obliegt grundsätzlich der zuständigen Behörde. Die zuständige ... der visuellen Kontrollen, Beprobungen und Untersuchungen gemäß der §§ 8 bis 12 durch den Verfügungsberechtigten anordnen; § 8 Absatz 4 und 5 bleibt davon ...
§ 18 AGOZV Einfuhr (vom 19.10.2023) ... 2. im Fall von anerkanntem Material von Obstpflanzen: die Anforderungen der §§ 8 bis 12 , 3. im Fall von Anbaumaterial von Zierpflanzen: die Anforderungen des § 6a Absatz ... b) im Fall von anerkanntem Material von Obstpflanzen die Anforderungen der §§ 8 bis 12 , c) im Fall von Anbaumaterial von Zierpflanzen die Anforderungen des § 6a Absatz ...
V. v. 13.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 277
Zweite Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen und zur Änderung der Anbaumaterialverordnung
V. v. 24.11.2020 BGBl. I S. 2540
Artikel 5 2. SaatGRuAGOZVÄndV Änderung der Anbaumaterialverordnung ... 2. im Fall von anerkanntem Material von Obstpflanzen: die Anforderungen der §§ 8 bis 12 , 3. im Fall von Anbaumaterial von Zierpflanzen: die Anforderungen des § 6a ... b) im Fall von anerkanntem Material von Obstpflanzen die Anforderungen der §§ 8 bis 12 , c) im Fall von Anbaumaterial von Zierpflanzen die Anforderungen des § 6a ...