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§ 12 - Personalausweisverordnung (PAuswV)

§ 12 Muster für den vorläufigen Personalausweis



1Der vorläufige Personalausweis ist nach dem in Anlage 2 abgedruckten Muster herzustellen. 2Für die einzutragenden Daten gelten die formalen Anforderungen der Anlage 3 Abschnitt 1.





 

Frühere Fassungen von § 12 PAuswV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 07.02.2026Artikel 3 Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
vom 30.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 31

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 12 PAuswV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 PAuswV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PAuswV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 36c PAuswV Nicht auf die eID-Karte entsprechend anwendbare Vorschriften (vom 07.02.2026)
... § 8 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, 4. § 9, 5. § 11, 6. § 12 , 7. § 12a, 8. § 19 Absatz 1 und 4 sowie 9. § ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung sowie der Personalausweisgebührenverordnung
V. v. 20.02.2013 BGBl. I S. 330
Artikel 2 PassVuaÄndV Änderung der Personalausweisverordnung
... Anlage 7 zu dieser Verordnung ersichtlichen Muster ersetzt. 5. Der Anhang 2 zu § 12 erhält die aus der Anlage 8 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung. 6. In dem ...

Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Personalausweisgebührenverordnung und der Ersten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
V. v. 01.07.2015 BGBl. I S. 1101
Artikel 1 PAuswVuaÄndV Änderung der Personalausweisverordnung
... auszustellen ist, ist der Personalausweisbehörde" ersetzt. 3. Nach § 12 wird folgender § 12a eingefügt: „§ 12a Muster für den ...

Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
V. v. 30.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 31
Artikel 3 PassAuswÄndV Änderung der Personalausweisverordnung
... 10 Eingang der Antragsdaten § 11 Muster für den Personalausweis § 12 Muster für den vorläufigen Personalausweis § 12a Muster für den ... Angabe „des Anhangs" durch die Angabe „der Anlage" ersetzt. 17. § 12 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird die Angabe „Anhang 2" durch ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Personalausweisgebührenverordnung
V. v. 15.10.2020 BGBl. I S. 2199
Artikel 2 2. PassVuaÄndV Änderung der Personalausweisverordnung
... 8 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, 5. § 9, 6. § 11, 7. § 12 , 8. § 12a, 9. § 19 Absatz 1 und 4 sowie 10. § ...