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§ 12 - Transplantationsgesetz (TPG)

neugefasst durch B. v. 04.09.2007 BGBl. I S. 2206; zuletzt geändert durch Artikel 8b G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 101
Geltung ab 01.12.1997; FNA: 212-2 Gesundheitswesen
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§ 12 Organvermittlung, Vermittlungsstelle



(1) 1Zur Vermittlung der vermittlungspflichtigen Organe errichten oder beauftragen der Spitzenverband Bund der Krankenkassen, die Bundesärztekammer und die Deutsche Krankenhausgesellschaft eine geeignete Einrichtung (Vermittlungsstelle). 2Sie muss auf Grund einer finanziell und organisatorisch eigenständigen Trägerschaft, der Zahl und Qualifikation ihrer Mitarbeiter, ihrer betrieblichen Organisation sowie ihrer sachlichen Ausstattung die Gewähr dafür bieten, dass die Organvermittlung nach den Vorschriften dieses Gesetzes erfolgt. 3Soweit sie Organe vermittelt, die in Ländern entnommen werden, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder andere Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind, um die Organe im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu übertragen, oder die im Geltungsbereich dieses Gesetzes entnommen werden, um die Organe in Ländern zu übertragen, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder andere Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind, muss sie auch gewährleisten, dass die zum Schutz der Organempfänger erforderlichen Maßnahmen nach dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft durchgeführt und die Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen erfüllt werden, die den in diesem Gesetz und auf Grund dieses Gesetzes erlassener Rechtsverordnungen festgelegten Anforderungen gleichwertig sind, und dass eine lückenlose Rückverfolgung der Organe sichergestellt ist. 4Es dürfen nur Organe vermittelt werden, die im Einklang mit den am Ort der Entnahme geltenden Rechtsvorschriften entnommen worden sind, soweit deren Anwendung nicht zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts, insbesondere mit den Grundrechten, offensichtlich unvereinbar ist.

(2) 1Als Vermittlungsstelle kann auch eine geeignete Einrichtung beauftragt werden, die ihren Sitz außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes hat und die Organe im Rahmen eines internationalen Organaustausches unter Anwendung der Vorschriften dieses Gesetzes für die Organvermittlung vermittelt. 2Dabei ist sicherzustellen, dass die Vorschriften der §§ 14 und 15 sinngemäß Anwendung finden; eine angemessene Datenschutzaufsicht muss gewährleistet sein.

(3) 1Die vermittlungspflichtigen Organe sind von der Vermittlungsstelle nach Regeln, die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen, insbesondere nach Erfolgsaussicht und Dringlichkeit für geeignete Patienten zu vermitteln. 2Die Wartelisten der Transplantationszentren sind dabei als eine einheitliche Warteliste zu behandeln. 3Die Vermittlungsentscheidung ist für jedes Organ unter Angabe der Gründe zu dokumentieren und unter Verwendung der Kenn-Nummer dem Transplantationszentrum und der Koordinierungsstelle zu übermitteln, um eine lückenlose Rückverfolgung der Organe zu ermöglichen.

(4) 1Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen, die Bundesärztekammer, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Vermittlungsstelle regeln durch Vertrag die Aufgaben der Vermittlungsstelle mit Wirkung für die Transplantationszentren. 2Der Vertrag regelt insbesondere

1.
die Art der von den Transplantationszentren nach § 13 Abs. 3 Satz 3 zu meldenden Angaben über die Patienten sowie die Verwendung dieser Angaben durch die Vermittlungsstelle in einheitlichen Wartelisten für die jeweiligen Arten der durchzuführenden Organübertragungen,

2.
die Erfassung der von der Koordinierungsstelle nach § 13 Abs. 1 Satz 4 gemeldeten Organe,

3.
die Vermittlung der Organe nach den Vorschriften des Absatzes 3 sowie Verfahren zur Einhaltung der Vorschriften des Absatzes 1 Satz 3 und 4,

3a.
für Organe, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum entnommen werden, um die Organe im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu übertragen, oder die im Geltungsbereich dieses Gesetzes entnommen werden, um diese Organe in diesen Staaten zu übertragen, die Anforderungen an die Vermittlung dieser Organe unter Einhaltung der Regelungen dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen,

3b.
die Übermittlung von Daten an die Transplantationsregisterstelle nach § 15e bei Organen, die im Rahmen eines internationalen Austausches in den Geltungsbereich oder aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes vermittelt worden sind,

4.
die Überprüfung von Vermittlungsentscheidungen in regelmäßigen Abständen,

5.
die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch mit der Koordinierungsstelle und den Transplantationszentren,

6.
eine regelmäßige Berichterstattung der Vermittlungsstelle an die anderen Vertragspartner,

7.
den Ersatz angemessener Aufwendungen der Vermittlungsstelle für die Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz,

8.
eine vertragliche Kündigungsmöglichkeit bei Vertragsverletzungen der Vermittlungsstelle.

3Der Vertrag nach Satz 1 bedarf des Einvernehmens mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung.

(5) 1Der Vertrag nach den Absätzen 1 und 4 sowie seine Änderung bedarf der Genehmigung durch das Bundesministerium für Gesundheit und ist im Bundesanzeiger bekannt zu machen. 2Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn der Vertrag oder seine Änderung den Vorschriften dieses Gesetzes und sonstigem Recht entspricht. 3Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen, die Bundesärztekammer und die Deutsche Krankenhausgesellschaft überwachen die Einhaltung der Vertragsbestimmungen. 4Zur Erfüllung ihrer Verpflichtung nach Satz 3 setzen sie eine Kommission ein, die jeweils aus mindestens einem Vertreter des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen, der Bundesärztekammer und der Deutschen Krankenhausgesellschaft und zwei Vertretern der Länder zusammengesetzt ist. 5Die Vermittlungsstelle und die Transplantationszentren sind verpflichtet, der Kommission die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. 6Die Kommission ist verpflichtet, Erkenntnisse über Verstöße gegen dieses Gesetz und auf Grund dieses Gesetzes erlassene Rechtsverordnungen an die zuständigen Behörden der Länder weiterzuleiten. 7Das Nähere zur Zusammensetzung der Kommission, zur Arbeitsweise und zum Verfahren regelt der Vertrag nach Absatz 4.





 

Frühere Fassungen von § 12 TPG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.04.2019Artikel 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende
vom 22.03.2019 BGBl. I S. 352
aktuell vorher 01.11.2016Artikel 1 Gesetz zur Errichtung eines Transplantationsregisters und zur Änderung weiterer Gesetze
vom 11.10.2016 BGBl. I S. 2233
aktuell vorher 01.08.2012Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes
vom 21.07.2012 BGBl. I S. 1601
aktuell vorher 01.07.2008Artikel 42 GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG)
vom 26.03.2007 BGBl. I S. 378
aktuell vorher 01.08.2007 (12.09.2007)Bekanntmachung der Neufassung des Transplantationsgesetzes
vom 04.09.2007 BGBl. I S. 2206
aktuell vorher 01.08.2007Artikel 1 Gewebegesetz
vom 20.07.2007 BGBl. I S. 1574
aktuellvor 01.08.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 12 TPG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 TPG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TPG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 TPG Zulässigkeit der Organentnahme und -übertragung, Vorrang der Organspende (vom 01.08.2012)
... zulässig, wenn die Organe durch die Vermittlungsstelle unter Beachtung der Regelungen nach § 12 Absatz 3 Satz 1 vermittelt worden sind. (3) Die mögliche Entnahme und Übertragung ...
§ 10 TPG Transplantationszentren (vom 26.03.2024)
... vermittlungspflichtigen Organen angenommenen Patienten mit den für die Organvermittlung nach § 12 erforderlichen Angaben zu führen sowie unverzüglich über die Annahme eines ... Regelungen zur Organentnahme sowie bei vermittlungspflichtigen Organen die auf Grund des § 12 getroffenen Regelungen zur Organvermittlung einzuhalten, 4. vor der ... übermitteln, um Patienten bei der Führung der einheitlichen Warteliste nach § 12 Absatz 3 Satz 2 zu ...
§ 11 TPG Zusammenarbeit bei der Entnahme von Organen und Geweben, Koordinierungsstelle (vom 26.03.2024)
... das Transplantationszentrum, bei vermittlungspflichtigen Organen die Vermittlungsstelle nach § 12 , rechtzeitig erreichen, 6. für die Entnahme, Konservierung, Verpackung und ...
§ 14 TPG Datenschutz (vom 01.03.2022)
... Transplantationszentrums, der Koordinierungsstelle nach § 11 und der Vermittlungsstelle nach § 12 dürfen personenbezogene Daten, die von dem jeweiligen Entnahmekrankenhaus, dem jeweiligen ... dem jeweiligen Transplantationszentrum oder der jeweiligen Stelle nach § 11 oder § 12 im Rahmen der Organ- und Spendercharakterisierung beim Organ- oder Gewebespender oder im Rahmen ...
§ 15a TPG Zweck des Transplantationsregisters (vom 01.11.2016)
...  5. zur Weiterentwicklung der Regeln für die Organvermittlung nach § 12 Absatz 3 Satz 1, 6. zur Verbesserung der Qualität in der ...
§ 15c TPG Vertrauensstelle (vom 26.11.2019)
...  2. zur Erfüllung der Aufgaben der Kommissionen nach § 11 Absatz 3 Satz 4 und § 12 Absatz 5 Satz 4 oder 3. zur Ausübung des Auskunftsrechts des Betroffenen hinsichtlich der ...
§ 15d TPG Fachbeirat (vom 01.04.2019)
... der Koordinierungsstelle nach § 11 Absatz 1 Satz 2, 2. der Vermittlungsstelle nach § 12 Absatz 1 Satz 1 , 3. des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 91 des Fünften Buches ... 4. der Kommission nach § 11 Absatz 3 Satz 4, 5. der Kommission nach § 12 Absatz 5 Satz 4 , 6. der Deutschen Transplantationsgesellschaft und 7. der ...
§ 15e TPG Datenübermittlung an die Transplantationsregisterstelle und an die Vertrauensstelle (vom 01.04.2019)
... die Koordinierungsstelle nach § 11 Absatz 1 Satz 2, 2. die Vermittlungsstelle nach § 12 Absatz 1 Satz 1 , 3. die Transplantationszentren, 4. der Gemeinsame Bundesausschuss nach ... in die Warteliste aufgenommenen Patienten, 3. die für die Organvermittlung nach § 12 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 erforderlichen Daten der in die Warteliste ... Die Koordinierungsstelle nach § 11 Absatz 1 Satz 2, die Vermittlungsstelle nach § 12 Absatz 1 Satz 1 und der Gemeinsame Bundesausschuss nach § 91 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch sind ...
§ 15f TPG Datenübermittlung durch die Transplantationsregisterstelle (vom 26.11.2019)
... Daten, 2. der Vermittlungsstelle die zur Weiterentwicklung der Organvermittlung nach § 12 Absatz 3 Satz 1 erforderlichen Daten, 3. der Bundesärztekammer die zur Fortschreibung der ... 1 Satz 1 erforderlichen Daten, 4. den Kommissionen nach § 11 Absatz 3 Satz 4 und § 12 Absatz 5 Satz 4 die zur Erfüllung ihrer Überwachungstätigkeit erforderlichen Daten, 5. ...
§ 16 TPG Richtlinien zum Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft bei Organen (vom 01.08.2013)
... Nachbetreuung festgestellt werden, 5. die Regeln zur Organvermittlung nach § 12 Abs. 3 Satz 1, 6. die Anforderungen an die im Zusammenhang mit einer Organentnahme und ... der Koordinierungsstelle nach § 11, der Vermittlungsstelle nach § 12 und der zuständigen Behörden der Länder vorzusehen. Darüber hinaus ...
§ 25 TPG Übergangsregelungen
... dieses Gesetzes bestehende Verträge über Regelungsgegenstände nach § 12 gelten weiter, bis sie durch Vertrag nach § 12 Abs. 1 und 4 abgelöst oder durch ... Regelungsgegenstände nach § 12 gelten weiter, bis sie durch Vertrag nach § 12 Abs. 1 und 4 abgelöst oder durch Rechtsverordnung nach § 12 Abs. 6 ersetzt ... durch Vertrag nach § 12 Abs. 1 und 4 abgelöst oder durch Rechtsverordnung nach § 12 Abs. 6 ersetzt ...
 
Zitat in folgenden Normen

TPG-Verordnung über Qualität und Sicherheit von Organen (TPG-OrganV)
Artikel 1 V. v. 11.02.2013 BGBl. I S. 188; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 28.05.2014 BGBl. I S. 601, 1582
§ 9 TPG-OrganV Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen (vom 04.06.2014)
... eines vermittlungspflichtigen Organs unverzüglich auch an die Vermittlungsstelle nach § 12 des Transplantationsgesetzes zu erfolgen. Wurde beim Spender gleichzeitig Gewebe entnommen, hat ... gemeinsam verwenden, insbesondere zusammenführen und an die Vermittlungsstelle nach § 12 des Transplantationsgesetzes oder an die Gewebeeinrichtungen, die das Gewebe zur Be- oder ...
§ 13 TPG-OrganV Vermittlung im Organaustauschverbund (vom 04.06.2014)
... der Vermittlung von Organen im Rahmen eines internationalen Organaustauschverbundes nach § 12 Absatz 2 Satz 1 des Transplantationsgesetzes beauftragt worden und ist sie im Rahmen ihrer ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gewebegesetz
G. v. 20.07.2007 BGBl. I S. 1574; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 09.08.2019 BGBl. I S. 1202
Artikel 1 GewebeG Änderung des Transplantationsgesetzes
... Zusammenarbeit bei der Entnahme von Organen und Geweben, Koordinierungsstelle § 12 Organvermittlung, Vermittlungsstelle Abschnitt 5 Meldungen, Dokumentation, ... wenn die Organe durch die Vermittlungsstelle unter Beachtung der Regelungen nach § 12 vermittelt worden sind." c) Folgender Absatz 2 wird angefügt:  ... eingefügt. d) Absatz 6 wird aufgehoben. 22. § 12 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 4 Satz 2 Nr. 1 werden die Wörter ...

Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes
G. v. 21.07.2012 BGBl. I S. 1601
Artikel 1 TPGÄndG Änderung des Transplantationsgesetzes
... wenn die Organe durch die Vermittlungsstelle unter Beachtung der Regelungen nach § 12 Absatz 3 Satz 1 vermittelt worden sind." c) Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3 ... Regelungen zur Organentnahme sowie bei vermittlungspflichtigen Organen die auf Grund des § 12 getroffenen Regelungen zur Organvermittlung einzuhalten,". cc) Nach Nummer 3 ... Maßnahmen mit Ausnahme der Vermittlung von Organen durch die Vermittlungsstelle nach § 12 unter Beachtung der Richtlinien nach § 16 zu organisieren, um die vorhandenen ... Transplantationszentrum, bei vermittlungspflichtigen Organen die Vermittlungsstelle nach § 12 , rechtzeitig erreichen, 6. für die Entnahme, Konservierung, Verpackung und ... und der Transplantationszentren vereinbart werden." 11. § 12 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 3 wird wie folgt gefasst:  ... der Koordinierungsstelle nach § 11 und der Vermittlungsstelle nach § 12 dürfen personenbezogene Daten, die im Rahmen der Organ- und Spendercharakterisierung beim ... der Koordinierungsstelle nach § 11, der Vermittlungsstelle nach § 12 und der zuständigen Behörden der Länder vorzusehen." bb) Im ...

Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung
G. v. 15.07.2013 BGBl. I S. 2423
Artikel 5d KVBeitrSchG Änderung des Transplantationsgesetzes
...  um Patienten bei der Führung der einheitlichen Warteliste nach § 12 Absatz 3 Satz 2 zu bevorzugen." 2. § 16 wird wie folgt geändert: ...

Gesetz zur Errichtung eines Transplantationsregisters und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 11.10.2016 BGBl. I S. 2233
Artikel 1 TPRegErG Änderung des Transplantationsgesetzes
... das Wort „privaten" durch das Wort „Privaten" ersetzt. 4. § 12 Absatz 4 wird wie folgt geändert: a) Nach Satz 2 Nummer 3a wird folgende Nummer ... 5. zur Weiterentwicklung der Regeln für die Organvermittlung nach § 12 Absatz 3 Satz 1, 6. zur Verbesserung der Qualität in der ... 2. zur Erfüllung der Aufgaben der Kommissionen nach § 11 Absatz 3 Satz 4 und § 12 Absatz 5 Satz 4 oder 3. zur Ausübung des Auskunftsrechts des Betroffenen ... nach § 11 Absatz 1 Satz 2, 2. der Vermittlungsstelle nach § 12 Absatz 1 Satz 1, 3. des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 91 des Fünften ... 4. der Kommission nach § 11 Absatz 3 Satz 4, 5. der Kommission nach § 12 Absatz 5 Satz 4, 6. der Deutschen Transplantationsgesellschaft und 7. der ... nach § 11 Absatz 1 Satz 2, 2. die Vermittlungsstelle nach § 12 Absatz 1 Satz 1, 3. die Transplantationszentren, 4. der Gemeinsame ... Warteliste aufgenommenen Patienten, 3. die für die Organvermittlung nach § 12 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 erforderlichen Daten der in ... (8) Die Koordinierungsstelle nach § 11 Absatz 1 Satz 2, die Vermittlungsstelle nach § 12 Absatz 1 Satz 1 und der Gemeinsame Bundesausschuss nach § 91 des Fünften Buches ... 2. der Vermittlungsstelle die zur Weiterentwicklung der Organvermittlung nach § 12 Absatz 3 Satz 1 erforderlichen Daten, 3. der Bundesärztekammer die zur ... 1 erforderlichen Daten, 4. den Kommissionen nach § 11 Absatz 3 Satz 4 und § 12 Absatz 5 Satz 4 die zur Erfüllung ihrer Überwachungstätigkeit erforderlichen ...

GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG)
G. v. 26.03.2007 BGBl. I S. 378; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1622
Artikel 42 GKV-WSG Änderung des Transplantationsgesetzes
... I S. 2304), wird wie folgt geändert: 1. In § 11 Abs. 1 Satz 2 und § 12 Abs. 1 Satz 1 werden jeweils die Wörter „die Spitzenverbände der Krankenkassen ... ersetzt. 2. In § 11 Abs. 2 Satz 1, § 11 Abs. 3 Satz 3, § 12 Abs. 4 Satz 1 und § 12 Abs. 5 Satz 3 werden jeweils die Wörter „Die ... 2. In § 11 Abs. 2 Satz 1, § 11 Abs. 3 Satz 3, § 12 Abs. 4 Satz 1 und § 12 Abs. 5 Satz 3 werden jeweils die Wörter „Die Spitzenverbände der Krankenkassen ...

Verordnung zur Änderung der TPG-Verordnung über Qualität und Sicherheit von Organen
V. v. 28.05.2014 BGBl. I S. 601, 1582
Artikel 1 TPG-OrganVÄndV (vom 04.06.2014)
... der Vermittlung von Organen im Rahmen eines internationalen Organaustauschverbundes nach § 12 Absatz 2 Satz 1 des Transplantationsgesetzes beauftragt worden und ist sie im Rahmen ihrer ...

Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 24 2. DSAnpUG-EU Änderung des Transplantationsgesetzes
... Transplantationszentrums, der Koordinierungsstelle nach § 11 und der Vermittlungsstelle nach § 12 dürfen personenbezogene Daten, die von dem jeweiligen Entnahmekrankenhaus, dem jeweiligen ... dem jeweiligen Transplantationszentrum oder der jeweiligen Stelle nach § 11 oder § 12 im Rahmen der Organ- und Spendercharakterisierung beim Organ- oder Gewebespender oder im Rahmen ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende
G. v. 22.03.2019 BGBl. I S. 352
Artikel 1 2. TPGÄndG
... Rufbereitschaftsdienst, Verordnungsermächtigung". b) Nach der Angabe zu § 12 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 12a ... „8. die Ergebnisse der Auswertung nach Absatz 1b Satz 1." 7. § 12 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 und Absatz 4 Satz 1 werden jeweils ... der Bundesverbände der Krankenhausträger gemeinsam" gestrichen. 8. Nach § 12 wird folgender § 12a eingefügt: „§ 12a ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Fallpauschalenverordnung 2004 (KFPV 2004)
V. v. 13.10.2003 BGBl. I S. 1995; aufgehoben durch Artikel 33 G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1869
§ 4 KFPV 2004 Fallpauschalen bei bestimmten Transplantationen
... Transports des Organs, 3. die Leistungen der Vermittlungsstelle nach § 12 des Transplantationsgesetzes für die Vermittlung eines postmortal gespendeten Organs, ...