Die Filmförderungsanstalt kann Förderhilfen gewähren
- 1.
- zur Modernisierung und Verbesserung von Kinos sowie zur Neuerrichtung, wenn sie der Strukturverbesserung dient;
- 2.
- zur Verwirklichung beispielhafter und Erprobung neuartiger Maßnahmen im Bereich der Kinos;
- 3.
- für Maßnahmen der vertraglich vereinbarten Zusammenarbeit von Kinos;
- 4.
- für außergewöhnliche oder beispielhafte Werbe- oder Marketingmaßnahmen sowie für sonstige Maßnahmen, wenn sie im Rahmen einer Gesamtwürdigung geeignet erscheinen, die Wettbewerbsfähigkeit der Kinos insgesamt zu stärken und ihre flächendeckende Erhaltung zu sichern;
- 5.
- zur Beratung von Kinos;
- 6.
- zur Aufführung von Kurzfilmen als Vorfilm im Kino und von originären Kurzfilmprogrammen für Kinos;
- 7.
- für die medienpädagogische Begleitung von Kindern und Jugendlichen bei zur Aufführung für das Kino bestimmten Filmprogrammen im Kino.
§ 135 FFG Art und Höhe ... Die Filmförderungsanstalt kann für Maßnahmen nach § 134 Nummer 1 und 2 Förderhilfen zu mindestens 70 Prozent als unbedingt rückzahlbares ... für Maßnahmen zur Modernisierung und Verbesserung von Kinos nach § 134 Nummer 1, die der Herstellung von Barrierefreiheit im Sinne des § 4 des ... hinausgehen. (3) Förderhilfen für Maßnahmen nach § 134 Nummer 3 bis 7 werden als Zuschuss gewährt. Die Zuschüsse für ... als Zuschuss gewährt. Die Zuschüsse für Maßnahmen nach § 134 Nummer 3 und 4 dürfen höchstens 200.000 Euro, nach § 134 Nummer 5 und 7 ... nach § 134 Nummer 3 und 4 dürfen höchstens 200.000 Euro, nach § 134 Nummer 5 und 7 höchstens 5.000 Euro und nach § 134 Nummer 6 höchstens 2.000 Euro ... 200.000 Euro, nach § 134 Nummer 5 und 7 höchstens 5.000 Euro und nach § 134 Nummer 6 höchstens 2.000 Euro ...
§ 140 FFG Antrag ... Kinoförderung nach den §§ 134 und 138 wird auf Antrag gewährt. Antragsberechtigt ist, wer in der Bundesrepublik ... in der Bundesrepublik Deutschland ein Kino betreibt. (2) Im Fall des § 134 Nummer 3 sind die beteiligten Kinobetreiber gemeinsam sowie branchennahe Einrichtungen mit Sitz ... im Inland antragsberechtigt. Antragsberechtigt für Maßnahmen nach § 134 Nummer 4 sind außerdem die zentrale Dienstleistungsorganisation der deutschen Filmwirtschaft ... zum Zeitpunkt der Auszahlung. Antragsberechtigt für Maßnahmen nach § 134 Nummer 7 sind außerdem branchennahe Einrichtungen mit Sitz oder Niederlassung im Inland zum ...
§ 159 FFG Aufteilung der Einnahmen auf die Förderbereiche (vom 01.01.2022) ... Verleihunternehmen (§ 127), 7. 10 Prozent für die Kinoprojektförderung ( § 134 ) und 8. 5 Prozent für die Kinoreferenzförderung (§ 138). ... 2 Satz 1 Nummer 5 zuzuführen. (5) Für die Förderung nach § 134 Nummer 6 dürfen nicht mehr als 12,5 Prozent der nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 zur Verfügung ...
§ 171 FFG Beendigung der Filmförderung (vom 01.01.2024) ... worden ist. Förderhilfen nach den §§ 59, 100, 107, 115, 134 und 138 werden letztmalig für das Wirtschaftsjahr 2024 gewährt. (3) ... auf Gewährung von Förderhilfen gemäß den §§ 59, 100, 107, 115 und 134 müssen bis zum 30. September 2024 gestellt werden. (4) Ist über den ...