Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 13 - Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV)

Artikel 2 V. v. 02.12.2021 BGBl. I S. 5126, 5143 (Nr. 82)
Geltung ab 08.12.2021; FNA: 754-22-13 Energieversorgung
|

§ 13 Folgen fehlender oder nicht ausreichender Angaben



(1) 1Enthält ein Nachhaltigkeitsnachweis bei den Angaben zur Treibhausgaseinsparung nicht den Vergleichswert für die Verwendung, zu deren Zweck die Biokraftstoffe eingesetzt werden, so muss die oder der Nachweispflichtige zur Erfüllung der Verpflichtungen nach § 37a Absatz 1 Satz 1 und 2 in Verbindung mit § 37a Absatz 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes gegenüber der Biokraftstoffquotenstelle nachweisen, dass die Biokraftstoffe die Mindestanforderungen an die Treibhausgaseinsparung nach § 6 Absatz 1 auch bei dieser Verwendung erfüllen. 2Die zuständige Behörde kann eine Methode zur Umrechnung der Treibhausgaseinsparung für unterschiedliche Verwendungen im Bundesanzeiger bekannt machen.

(2) Wird der Biokraftstoff nicht in dem Staat oder in der Region, der oder die auf dem Nachhaltigkeitsnachweis angegeben wurde, in Verkehr gebracht, so muss die oder der Nachweispflichtige gegenüber der Biokraftstoffquotenstelle nachweisen, dass der Biokraftstoff die Mindestanforderungen an die Treibhausgaseinsparung nach § 6 Absatz 1 auch in diesem Staat oder in dieser Region erfüllt.



 

Zitierungen von § 13 Biokraft-NachV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 Biokraft-NachV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in Biokraft-NachV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 Biokraft-NachV Anforderungen an landwirtschaftliche Biomasse
... überwacht und gesteuert wird, sind nach Maßgabe der §§ 12 bis 17 zu melden. (6) Für die Beurteilung der Anforderungen an den ...
§ 14 Biokraft-NachV Anerkannte Nachhaltigkeitsnachweise auf Grund der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung
... der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung bei dem Netzbetreiber erfolgt ist. (3) Die §§ 13 und 17 sind entsprechend ...
§ 15 Biokraft-NachV Weitere anerkannte Nachhaltigkeitsnachweise
... die Produkte zertifizieren, für die Nachweisführung akkreditiert ist. (2) § 13 und § 17 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 sind entsprechend ...