Das
Außensteuergesetz vom
8. September 1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch
Artikel 12 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 15 Absatz 7 Satz 2 wird die Angabe „§ 10 Absatz 3" durch die Wörter „§ 10 Absatz 3 Satz 3 bis 6" ersetzt.
- 2.
- In § 21 Absatz 4 Satz 1 Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter „§§ 7 bis 13, 15 bis 18" durch die Wörter „§§ 7 bis 13, 16 bis 18" ersetzt und werden nach dem Wort „Fassung" die Wörter „und § 15 in der am 21. Dezember 2022 geltenden Fassung" eingefügt.
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen
G. v. 21.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 397