Artikel 13 - Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021)

Artikel 13 Inkrafttreten



(1) Artikel 7 Absatz 1 Nummer 14 tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 9 tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

(3) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar 2021 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 29. Dezember 2020.



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