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§ 34 - Konsumcannabisgesetz (KCanG)

§ 34 Strafvorschriften



(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer

1.
entgegen § 2 Absatz 1 Nummer 1

a)
mehr als 30 Gramm Cannabis, bei Blüten, blütennahen Blättern oder sonstigem Pflanzenmaterial der Cannabispflanze bezogen auf das Gewicht nach dem Trocknen, an einem Ort besitzt, der nicht sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthalt ist,

b)
insgesamt mehr als 60 Gramm Cannabis, bei Blüten, blütennahen Blättern oder sonstigem Pflanzenmaterial der Cannabispflanze bezogen auf das Gewicht nach dem Trocknen, besitzt oder

c)
mehr als drei lebende Cannabispflanzen besitzt,

2.
entgegen § 2 Absatz 1 Nummer 2

a)
mehr als drei Cannabispflanzen gleichzeitig anbaut oder

b)
Cannabispflanzen nicht zum Eigenkonsum anbaut,

3.
entgegen § 2 Absatz 1 Nummer 3 Cannabis herstellt,

4.
entgegen § 2 Absatz 1 Nummer 4 mit Cannabis Handel treibt,

5.
entgegen § 2 Absatz 1 Nummer 5 Cannabis einführt oder ausführt,

6.
entgegen § 2 Absatz 1 Nummer 6 Cannabis durchführt,

7.
entgegen § 2 Absatz 1 Nummer 7 Cannabis ab- oder weitergibt,

8.
entgegen § 2 Absatz 1 Nummer 8 Cannabis zum unmittelbaren Verbrauch überlässt,

9.
entgegen § 2 Absatz 1 Nummer 9 Cannabis verabreicht,

10.
entgegen § 2 Absatz 1 Nummer 10 Cannabis sonst in den Verkehr bringt,

11.
entgegen § 2 Absatz 1 Nummer 11 sich Cannabis verschafft,

12.
entgegen § 2 Absatz 1 Nummer 12

a)
mehr als 25 Gramm Cannabis pro Tag erwirbt oder entgegennimmt,

b)
mehr als 50 Gramm Cannabis pro Kalendermonat erwirbt oder entgegennimmt,

13.
entgegen § 2 Absatz 2 Cannabinoide extrahiert,

14.
ohne Erlaubnis nach § 2 Absatz 4 Satz 1 Cannabis zu wissenschaftlichen Zwecken besitzt, anbaut, herstellt, einführt, ausführt, erwirbt, entgegennimmt, abgibt, weitergibt, Cannabinoide aus der Cannabispflanze extrahiert oder mit Cannabis zu wissenschaftlichen Zwecken Handel treibt,

15.
ohne Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Cannabis anbaut oder weitergibt oder

16.
entgegen § 17 Absatz 1 Satz 1 Cannabis anbaut.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 3 bis 16 ist der Versuch strafbar.

(3) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1.
in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 2 bis 10 oder Nummer 13, 15 oder Nummer 16 gewerbsmäßig handelt,

2.
durch eine in Absatz 1 Nummer 2 bis 5, 7 bis 10 oder Nummer 13 bis 16 bezeichnete Handlung die Gesundheit mehrerer Menschen gefährdet,

3.
als Person über 21 Jahre

a)
eine in Absatz 1 Nummer 7 bis 9 genannte Handlung begeht und dabei Cannabis an ein Kind oder einen Jugendlichen ab- oder weitergibt, zum unmittelbaren Verbrauch überlässt oder verabreicht oder

b)
ein Kind oder einen Jugendlichen bestimmt, eine in Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a, Nummer 11, 12 oder Nummer 15 genannte Handlung zu begehen oder zu fördern, oder

4.
eine Straftat nach Absatz 1 begeht und sich die Handlung auf eine nicht geringe Menge bezieht.

(4) Mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer

1.
im Fall des Absatzes 3 Satz 2 Nummer 3 Buchstabe a gewerbsmäßig handelt,

2.
als Person über 21 Jahre eine Person unter 18 Jahren bestimmt, eine in Absatz 1 Nummer 4, 5, 7 oder Nummer 10 genannte Handlung zu begehen oder eine solche Handlung zu fördern,

3.
eine in Absatz 1 Nummer 2 bis 5 oder Nummer 13 genannte Handlung begeht, die sich auf eine nicht geringe Menge bezieht, und dabei als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, oder

4.
eine in Absatz 1 Nummer 4, 5 oder Nummer 11 genannte Handlung begeht, die sich auf eine nicht geringe Menge bezieht und dabei eine Schusswaffe oder einen sonstigen Gegenstand mit sich führt, der seiner Art nach zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt ist.

(5) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 3 bis 13 oder Nummer 15 und 16 fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.



 

Zitierungen von § 34 KCanG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 34 KCanG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KCanG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 KCanG Frühintervention
... eine minderjährige Person gegen § 2 Absatz 1 Nummer 1, 2 oder Nummer 12, ohne sich nach § 34 Absatz 1 Nummer 1, 2 oder Nummer 12 strafbar zu machen, hat die zuständige Polizei- und Ordnungsbehörde unverzüglich ...
§ 35 KCanG Strafmilderung und Absehen von Strafe
... freiwilliges Offenbaren seines Wissens wesentlich dazu beigetragen hat, dass eine Straftat nach § 34 , die mit seiner Tat im Zusammenhang steht, aufgedeckt werden konnte, oder 2. freiwillig ... 2. freiwillig sein Wissen so rechtzeitig einer Dienststelle offenbart, dass eine Straftat nach § 34 Absatz 3 oder Absatz 4 , die mit seiner Tat in Zusammenhang steht und von deren Planung er weiß, noch verhindert ...
§ 35a KCanG Absehen von der Verfolgung
... Hat das Verfahren ein Vergehen nach § 34 Absatz 1, 2 oder Absatz 5 zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des ...
§ 37 KCanG Einziehung
... auf die sich eine Straftat nach § 34 oder eine Ordnungswidrigkeit nach § 36 bezieht, können eingezogen werden. ...
§ 38 KCanG Führungsaufsicht
... den Fällen des § 34 Absatz 4 kann das Gericht Führungsaufsicht nach § 68 Absatz 1 des Strafgesetzbuches ...
 
Zitat in folgenden Normen

Strafgesetzbuch (StGB)
neugefasst durch B. v. 13.11.1998 BGBl. I S. 3322; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
§ 76a StGB Selbständige Einziehung (vom 01.04.2024)
...  6a. aus dem Konsumcannabisgesetz: a) Straftaten nach einer in § 34 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 oder Nummer 4 in Bezug genommenen Vorschrift unter den dort genannten Voraussetzungen, b) Straftaten ... genommenen Vorschrift unter den dort genannten Voraussetzungen, b) Straftaten nach § 34 Absatz 4 , 6b. aus dem Medizinal-Cannabisgesetz: a) Straftaten nach ...

Strafprozeßordnung (StPO)
neugefasst durch B. v. 07.04.1987 BGBl. I S. 1074, 1319; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
§ 100a StPO Telekommunikationsüberwachung (vom 01.04.2024)
...  7a. aus dem Konsumcannabisgesetz: a) Straftaten nach einer in § 34 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 in Bezug genommenen Vorschrift unter den dort genannten Voraussetzungen, b) Straftaten ... genommenen Vorschrift unter den dort genannten Voraussetzungen, b) Straftaten nach § 34 Absatz 4 , 7b. aus dem Medizinal-Cannabisgesetz: a) Straftaten nach ...
§ 100b StPO Online-Durchsuchung (vom 01.04.2024)
... 30a, 5a. aus dem Konsumcannabisgesetz: Straftaten nach § 34 Absatz 4 Nummer 1, 3 oder Nummer 4 , 5b. aus dem Medizinal-Cannabisgesetz: Straftaten nach ...
§ 112a StPO Haftgrund der Wiederholungsgefahr (vom 01.04.2024)
... Abs. 1, § 30 Abs. 1, § 30a Abs. 1 des Betäubungsmittelgesetzes oder nach einer in § 34 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1, 3 oder Nummer 4 des Konsumcannabisgesetzes in Bezug genommenen Vorschrift unter den dort genannten Voraussetzungen oder nach § 34 Absatz ... in Bezug genommenen Vorschrift unter den dort genannten Voraussetzungen oder nach § 34 Absatz 4 des Konsumcannabisgesetzes oder nach einer in § 25 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1, 3 oder Nummer 4 des ...
§ 443 StPO Vermögensbeschlagnahme (vom 01.04.2024)
... Nr. 1, 2, 4, § 30a oder § 30b des Betäubungsmittelgesetzes, 5. einer in § 34 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1, 3 oder Nummer 4 des Konsumcannabisgesetzes in Bezug genommenen Vorschrift unter den dort genannten Voraussetzungen oder einer Straftat nach ... in Bezug genommenen Vorschrift unter den dort genannten Voraussetzungen oder einer Straftat nach § 34 Absatz 4 des Konsumcannabisgesetzes oder 6. einer in § 25 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1, 3 oder Nummer 4 des ...

Cannabisgesetz (CanG)
G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Artikel 15 CanG Inkrafttreten
... 18 bis 21 Absatz 1 bis 3, die §§ 22 bis 27 Absatz 1 bis 6, die §§ 28, 29, 34 Absatz 1 Nummer 15 und 16 und § 36 Absatz 1 Nummer 7 bis 37 am 1. Juli 2024 in Kraft. (3) In Artikel 1 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Cannabisgesetz (CanG)
G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Artikel 13a CanG Änderung der Strafprozessordnung
... nach dem Wort „Betäubungsmittelgesetzes" die Wörter „oder nach einer in § 34 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1, 3 oder Nummer 4 des Konsumcannabisgesetzes in Bezug genommenen Vorschrift unter den dort genannten Voraussetzungen oder nach § 34 Absatz ... in Bezug genommenen Vorschrift unter den dort genannten Voraussetzungen oder nach § 34 Absatz 4 des Konsumcannabisgesetzes oder nach einer in § 25 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1, 3 oder Nummer 4 des ... Nach Nummer 4 werden die folgenden Nummern 5 und 6 eingefügt: „5. einer in § 34 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1, 3 oder Nummer 4 des Konsumcannabisgesetzes in Bezug genommenen Vorschrift unter den dort genannten Voraussetzungen oder einer Straftat nach ... in Bezug genommenen Vorschrift unter den dort genannten Voraussetzungen oder einer Straftat nach § 34 Absatz 4 des Konsumcannabisgesetzes oder 6. einer in § 25 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1, 3 oder Nummer 4 des ...