§ 13d (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 13d UStG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenJahressteuergesetz 2008 (JStG 2008)
G. v. 20.12.2007 BGBl. I S. 3150
Artikel 8 JStG 2008 Änderung des Umsatzsteuergesetzes ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 13d wird wie folgt gefasst: § 13d (weggefallen)". b) In der ... a) Die Angabe zu § 13d wird wie folgt gefasst: § 13d (weggefallen)". b) In der Angabe zu § 25d wird nach dem Wort ... die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt." 5. § 13d wird aufgehoben. 6. In § 22 Abs. 4e Satz 1 wird die Angabe der §§ ... 6. In § 22 Abs. 4e Satz 1 wird die Angabe der §§ 13c und 13d " durch die Angabe des § 13c" ersetzt. 7. In § 24 Abs. 1 Satz ...
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