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Artikel 27 - Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024)

G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 10.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 39
Geltung ab 06.12.2024, abweichend siehe Artikel 56
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Artikel 27 Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes


Artikel 27 wird in 4 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2028 UStG offen

Das Umsatzsteuergesetz, das zuletzt durch Artikel 26 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Nach § 14 Absatz 4 Satz 1 Nummer 6 wird folgende Nummer 6a eingefügt:

„6a.
die Angabe „Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten", sofern der leistende Unternehmer die Steuer nach § 20 berechnet,".

2.
In § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 werden die Sätze 2 und 3 durch folgenden Satz ersetzt:

„Die Vorsteuer ist abziehbar, wenn der Unternehmer eine nach den §§ 14, 14a ausgestellte Rechnung besitzt und

 
a)
die Leistung ausgeführt worden ist, wenn der leistende Unternehmer die Steuer nach vereinbarten Entgelten (§ 16 Absatz 1 Satz 1) berechnet, oder

b)
soweit eine Zahlung auf eine ausgeführte Leistung geleistet worden ist, wenn der leistende Unternehmer die Steuer nach vereinnahmten Entgelten (§ 20) berechnet, oder

c)
soweit eine Zahlung vor Ausführung der Leistung geleistet worden ist;".

3.
Dem § 27 wird folgender Absatz 41 angefügt:

„(41) § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Satz 2 in der Fassung des Artikels 27 des Gesetzes vom 2. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387) ist erstmals auf Rechnungen anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2027 ausgestellt werden."



 

Zitierungen von Artikel 27 JStG 2024

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 27 JStG 2024 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in JStG 2024 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 56 JStG 2024 Inkrafttreten (vom 14.02.2026)
... 2026 in Kraft. (11) Artikel 6 tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. (12) Die Artikel 27 und 30 treten am 1. Januar 2028 in ...
 
Zitat in folgenden Normen

Notifizierungsverordnung DBA Litauen (DBALTUNotV)
Artikel 1 V. v. 19.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 372, S. 2
Eingangsformel DBALTUNotV
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 2005 (BGBl. I S. 386), das zuletzt durch Artikel 27 des Gesetzes vom 2. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387 ) geändert worden ist, - des § 1 Absatz 6 des Außensteuergesetzes vom 8. ...

Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
V. v. 19.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 372
Eingangsformel 7. StRVÄndV
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 2005 (BGBl. I S. 386), das zuletzt durch Artikel 27 des Gesetzes vom 2. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387 ) geändert worden ist, - des § 1 Absatz 6 des Außensteuergesetzes vom 8. ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Steueränderungsgesetz 2025
G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 363
Artikel 4 StÄndG 2025 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 2005 (BGBl. I S. 386), das zuletzt durch Artikel 27 des Gesetzes vom 2. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der ...