§ 140 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 140 WPO
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAbschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG)
G. v. 31.03.2016 BGBl. I S. 518
Artikel 1 APAReG Änderung der Wirtschaftsprüferordnung ... gefasst: „(weggefallen) § 139". mm) Die Angabe zu § 140 wird wie folgt gefasst: „(weggefallen) § 140". 2. In ... mm) Die Angabe zu § 140 wird wie folgt gefasst: „(weggefallen) § 140 ". 2. In § 2 Absatz 3 werden nach dem Wort „weiter" die Wörter ... bis zum 16. Juni 2016 geltenden Fassung anzuwenden." 120. Die §§ 139 und 140 werden aufgehoben. 121. Die Anlage (Gebührenverzeichnis) wird wie folgt ...
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
G. v. 25.05.2009 BGBl. I S. 1102
Artikel 12 BilMoG Änderung der Wirtschaftsprüferordnung ... der Bußgelder § 133d". f) Die Angabe „(weggefallen) § 140 " wird durch die Angabe „Übergangsregelung für § 43 Abs. 3, ... Angabe „Übergangsregelung für § 43 Abs. 3, § 133a § 140 " ersetzt. 2. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 wird wie folgt ... auf Antrag schriftlich." 16. Nach § 139b wird folgender § 140 eingefügt: „§ 140 Übergangsregelung für § 43 Abs. 3, ... 16. Nach § 139b wird folgender § 140 eingefügt: „§ 140 Übergangsregelung für § 43 Abs. 3, § 133a § 43 Abs. 3 und ...
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