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§ 143 - Arzneimittelgesetz (AMG)

neugefasst durch B. v. 12.12.2005 BGBl. I S. 3394; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Geltung ab 01.01.1978; FNA: 2121-51-1-2 Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
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§ 143 (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von § 143 AMG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 17.12.2016Artikel 3 Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport
vom 10.12.2015 BGBl. I S. 2210
aktuell vorher 18.12.2015Artikel 2 Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport
vom 10.12.2015 BGBl. I S. 2210
aktuell vorher 01.11.2007Artikel 2 Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport
vom 24.10.2007 BGBl. I S. 2510
aktuellvor 01.11.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 143 AMG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 143 AMG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AMG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 1990, 3578; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 22.12.2010 BGBl. I S. 2262
Artikel 1 AMGuaÄndG Änderung des Arzneimittelgesetzes (vom 23.07.2009)
... von Arzneimitteln". i) Im Achtzehnten Abschnitt wird nach der Angabe § 143 folgende Angabe angefügt: „Sechzehnter Unterabschnitt § ...

Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport
G. v. 10.12.2015 BGBl. I S. 2210; zuletzt geändert durch Artikel 345 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 2 AntiDopGEG Änderung des Arzneimittelgesetzes
... die Wörter „des § 95 Abs. 1 Nr. 2a sowie" gestrichen. 9. § 143 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden nach den Wörtern ...
Artikel 3 AntiDopGEG Weitere Änderung des Arzneimittelgesetzes
... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 143 wie folgt gefasst: „§ 143 (weggefallen)". 2. § 143 ... Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 143 wie folgt gefasst: „§ 143 (weggefallen)". 2. § 143 wird ... 143 wie folgt gefasst: „§ 143 (weggefallen)". 2. § 143 wird ...

Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport
G. v. 24.10.2007 BGBl. I S. 2510
Artikel 2 Anti-DopingG Änderung des Arzneimittelgesetzes
... Angabe wird angefügt: „Fünfzehnter Unterabschnitt § 143 Übergangsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des ... 6. Nach § 142 wird folgende Zwischenüberschrift und folgender § 143 angefügt: „Fünfzehnter Unterabschnitt Übergangsvorschriften aus ... Anlass des Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport § 143 (1) Fertigarzneimittel, die vor dem 1. November 2007 von der zuständigen ...