§ 14 - Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU)

Artikel 2 G. v. 30.07.2004 BGBl. I S. 1950, 1986; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 26-13 Ausländerrecht
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§ 14 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren


§ 14 hat 4 frühere Fassungen und wird in 3 Vorschriften zitiert

1Von den in § 11 Abs. 1 in Verbindung mit § 87 Absatz 1, 2 Satz 1 und 2, Absatz 4 Satz 1, 3 und 5, §§ 90, 91 Abs. 1 und 2, § 99 Abs. 1 und 2 des Aufenthaltsgesetzes getroffenen Regelungen des Verwaltungsverfahrens kann durch Landesrecht nicht abgewichen werden. 2Dies gilt nicht im Hinblick auf Verfahren im Zusammenhang mit Aufenthaltsrechten nach § 3a und mit den in den §§ 12a und 16 geregelten Aufenthaltsrechten.


Text in der Fassung des Artikels 4 Gesetz zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters G. v. 9. Juli 2021 BGBl. I S. 2467, 4114 m.W.v. 15. Juli 2021

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Frühere Fassungen von § 14 FreizügG/EU

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 15.07.2021Artikel 4 Gesetz zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters
vom 09.07.2021 BGBl. I S. 2467
aktuell vorher 24.11.2020Artikel 1 Gesetz zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften an das Unionsrecht
vom 12.11.2020 BGBl. I S. 2416
aktuell vorher 29.07.2017Artikel 6 Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
vom 20.07.2017 BGBl. I S. 2780
aktuell vorher 28.08.2007Artikel 2 Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
vom 19.08.2007 BGBl. I S. 1970
aktuellvor 28.08.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 14 FreizügG/EU

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 FreizügG/EU verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FreizügG/EU selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften an das Unionsrecht
G. v. 12.11.2020 BGBl. I S. 2416
Artikel 1 FreizügG/EU-AnpG Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU
... von Unionsbürgern geltenden Regelungen entsprechende Anwendung." 15. Dem § 14 wird folgender Satz angefügt: „Dies gilt nicht im Hinblick auf Verfahren im ...

Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
G. v. 20.07.2017 BGBl. I S. 2780
Artikel 6 AusrPflDVG Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU
... die Wörter „§ 87 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bis 3" ersetzt. 2. In § 14 werden die Wörter „§ 87 Abs. 1, 2 Satz 1 und 2" durch die Wörter ...

Gesetz zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters
G. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2467, 4114
Artikel 4 AZRWEG Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU
...  § 14 Satz 1 des Freizügigkeitsgesetzes/EU vom 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 1950, 1986), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. ...


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