§ 14a (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAsylverfahrensbeschleunigungsgesetz
G. v. 20.10.2015 BGBl. I S. 1722
GEAS-Anpassungsgesetz
G. v. 23.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 111
Artikel 1 GEASG Änderung des Asylgesetzes ... und zu Grenzübergangsstellen". g) Die Angabe zu den §§ 13 bis 14a wird durch die folgende Angabe ersetzt: „§ 13 Stellung eines ... Anzeige beim Bundesamt gilt ein Asylantrag für das Kind als eingereicht." 16. § 14a wird gestrichen. 17. In § 15 Absatz 2 wird die Angabe „Er ist insbesondere ... durch die Angabe „Ausländern" ersetzt und wird die Angabe „, des § 14a " gestrichen. 59. § 53 wird wie folgt geändert: a) In Absatz ...
Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften
G. v. 23.06.2011 BGBl. I S. 1266
Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
G. v. 19.08.2007 BGBl. I S. 1970, 2008 I S. 992
Artikel 3 EUAufhAsylRUG Änderung des Asylverfahrensgesetzes ... an einen anderen Staat gerichtet oder" eingefügt. 10. § 14a wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden vor den Wörtern im ... 7 werden nach den Wörtern gestellt wird" die Wörter oder nach § 14a als gestellt gilt" eingefügt. c) In Absatz 4 werden die Wörter ... In § 52 wird nach der Angabe § 14 Abs. 2 Nr. 3" die Angabe , des § 14a " eingefügt. 38. § 53 Abs. 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst: ...
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/95/EU
G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3474
Artikel 1 AsylVfGuaÄndG Änderung des Asylverfahrensgesetzes ... des Antrags zu belehren. § 24 Absatz 2 bleibt unberührt." 16. § 14a Absatz 3 wird wie folgt geändert: a) Das Wort „jederzeit" wird durch ... die Wörter „oder des Verzichts auf die Durchführung des Asylverfahrens nach § 14a Absatz 3" eingefügt. 29. § 39 wird aufgehoben. 30. § 40 ...
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