Artikel 15 - MTA-Reform-Gesetz (MTARefG k.a.Abk.)

Artikel 15 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 15 ändert mWv. 1. Januar 2023 MTAG

(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 am 1. Januar 2023 in Kraft.

(2) Artikel 10 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in Kraft.

(2a) Die Artikel 14a und 14c treten mit Wirkung vom 15. Dezember 2020 in Kraft.

(3) Am Tag nach der Verkündung*) treten in Artikel 1 der § 69 sowie die Artikel 2 bis 9, 12, 13a, 14b und 14d in Kraft.

(4) Artikel 11 tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

(5) Das MTA-Gesetz vom 2. August 1993 (BGBl. I S. 1402), das zuletzt durch Artikel 5 dieses Gesetzes geändert worden ist, tritt am 31. Dezember 2022 außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 3. März 2021.



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