§ 15 - Revierjagd-Meisterprüfungsverordnung (RevierjagdMeisterPrV)

V. v. 09.04.2019 BGBl. I S. 499 (Nr. 14)
Geltung ab 30.04.2019; FNA: 806-22-4-7 Berufliche Bildung

§ 15 Schriftlicher Teil


§ 15 wird in 6 Vorschriften zitiert

(1) 1Im schriftlichen Teil soll der Prüfling fallbezogene Aufgaben unter Aufsicht bearbeiten. 2Die Aufgaben sollen sich auf die in § 12 Absatz 3 bis 6 beschriebenen Kompetenzen beziehen.

(2) Die Bearbeitungszeit für den schriftlichen Teil beträgt 150 Minuten.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 15 RevierjagdMeisterPrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15 RevierjagdMeisterPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RevierjagdMeisterPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 13 RevierjagdMeisterPrV Struktur der Prüfung
...  1. einen praktischen Teil nach § 14 und 2. einen schriftlichen Teil nach § 15 . (3) Die Prüfung im Abschnitt Mitarbeiterführung besteht aus einer Fallstudie ...
§ 17 RevierjagdMeisterPrV Befreiung von Prüfungsleistungen
... Prüfungen nach den §§ 6 und 7, den §§ 10 und 11 sowie den §§ 14 bis 16 ist § 56 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes ...
§ 18 RevierjagdMeisterPrV Bewertungen in den Prüfungen
... aus der Bewertung des praktischen Teils (§ 14) und der Bewertung des schriftlichen Teils ( § 15 ) nach folgender Formel zu bilden: Note des Abschnitts Berufsausbildung = ((Note des ...
§ 19 RevierjagdMeisterPrV Bestehen der Meisterprüfung; Zeugnis
... Prüfungen nach den §§ 6 und 7, den §§ 10 und 11 sowie den §§ 14 bis 16 mit „ungenügend" bewertet worden ist oder 2. mehr als eine der ... Prüfungen nach den §§ 6 und 7, den §§ 10 und 11 sowie den §§ 14 bis 16, die Ergebnisse der Prüfungsteile nach § 18 Absatz 2 bis 4 sowie die Gesamtnote ...
§ 20 RevierjagdMeisterPrV Mündliche Ergänzungsprüfung
... Wurden eine oder zwei der Prüfungen nach den §§ 7, 11 und 15 schlechter als mit „ausreichend" bewertet, ist auf Antrag des Prüflings eine ...
§ 21 RevierjagdMeisterPrV Wiederholung der Meisterprüfung
... Prüfungen nach den §§ 6 und 7, den §§ 10 und 11 sowie den §§ 14 bis 16 zu befreien, wenn 1. die entsprechenden Leistungen in einer vorangegangenen ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed