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§ 16 - Revierjagd-Meisterprüfungsverordnung (RevierjagdMeisterPrV)

V. v. 09.04.2019 BGBl. I S. 499 (Nr. 14)
Geltung ab 30.04.2019; FNA: 806-22-4-7 Berufliche Bildung

§ 16 Fallstudie



(1) 1In der Fallstudie soll der Prüfling eine Situation der Mitarbeiterführung bearbeiten. 2Die Situation wird vom Prüfungsausschuss vorgegeben und muss sich auf die in § 12 Absatz 7 und 8 beschriebenen Kompetenzen beziehen.

(2) Der Prüfling soll die vorgegebene Situation analysieren, Handlungsoptionen entwickeln, diese schriftlich darlegen und in einem Fachgespräch erläutern.

(3) 1Für die Bearbeitung der Fallstudie stehen 120 Minuten zur Verfügung. 2Das Fachgespräch soll nicht länger als 30 Minuten dauern.

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Zitierungen von § 16 RevierjagdMeisterPrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 RevierjagdMeisterPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RevierjagdMeisterPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 13 RevierjagdMeisterPrV Struktur der Prüfung
... (3) Die Prüfung im Abschnitt Mitarbeiterführung besteht aus einer Fallstudie nach § 16 ...
§ 17 RevierjagdMeisterPrV Befreiung von Prüfungsleistungen
... nach den §§ 6 und 7, den §§ 10 und 11 sowie den §§ 14 bis 16 ist § 56 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes ...
§ 18 RevierjagdMeisterPrV Bewertungen in den Prüfungen
... Leistung im Abschnitt „Berufsausbildung" nach Satz 1 und der Bewertung der Fallstudie ( § 16 ) nach folgender Formel zu bilden: Note des Prüfungsteils = ((Note des Abschnitts ...
§ 19 RevierjagdMeisterPrV Bestehen der Meisterprüfung; Zeugnis
... nach den §§ 6 und 7, den §§ 10 und 11 sowie den §§ 14 bis 16 mit „ungenügend" bewertet worden ist oder 2. mehr als eine der in ... nach den §§ 6 und 7, den §§ 10 und 11 sowie den §§ 14 bis 16 , die Ergebnisse der Prüfungsteile nach § 18 Absatz 2 bis 4 sowie die Gesamtnote nach ...
§ 21 RevierjagdMeisterPrV Wiederholung der Meisterprüfung
... nach den §§ 6 und 7, den §§ 10 und 11 sowie den §§ 14 bis 16 zu befreien, wenn 1. die entsprechenden Leistungen in einer vorangegangenen ...