§ 15 Errichtung des Fonds
Es wird ein Fonds des Bundes unter der Bezeichnung „Wirtschaftsstabilisierungsfonds - WSF -" errichtet.
Frühere Fassungen von § 15 StFG
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenWirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz (WStFG)
G. v. 27.03.2020 BGBl. I S. 543
Artikel 1 WStFG Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes ... 2 Wirtschaftsstabilisierung Teil 1 Wirtschaftsstabilisierungsfonds § 15 Errichtung des Fonds § 16 Zweck des Fonds § 17 Stellung im ... 2 Wirtschaftsstabilisierung Teil 1 Wirtschaftsstabilisierungsfonds § 15 Errichtung des Fonds Es wird ein Fonds des Bundes unter der Bezeichnung ... 9. Der bisherige § 14e wird aufgehoben. 10. Die bisherigen §§ 15 bis 17 werden die §§ 29 bis 31. 11. Der bisherige § 18 wird ...
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