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§ 15a - Gewerbeordnung (GewO k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 22.02.1999 BGBl. I S. 202; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 17.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 12
Geltung ab 01.01.1978; FNA: 7100-1 Gewerbeordnung
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§ 15a (aufgehoben)






 
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Frühere Fassungen von § 15a Gewerbeordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 25.03.2009Artikel 9 Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz
vom 17.03.2009 BGBl. I S. 550

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 15a Gewerbeordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15a GewO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GewO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz
G. v. 17.03.2009 BGBl. I S. 550
Artikel 9 MEG III Änderung der Gewerbeordnung
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 15a wird wie folgt gefasst: „§ 15a (weggefallen)". b) Die ... a) Die Angabe zu § 15a wird wie folgt gefasst: „§ 15a (weggefallen)". b) Die Angabe zu § 15b wird wie folgt gefasst:  ... Vornamen zu ersehen, so genügt die Anbringung der Firma." 3. Die §§ 15a und 15b werden aufgehoben. 4. In § 34c Abs. 5 Nr. 6 werden die Wörter ...