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§ 16 - Hebammengesetz (HebG)

Artikel 1 G. v. 22.11.2019 BGBl. I S. 1759 (Nr. 42); zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Geltung ab 01.01.2020, abweichend siehe Artikel 5; FNA: 2124-26 Hebammen und Heilhilfsberufe
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§ 16 Durchführung des berufspraktischen Teils; Praxisplan



(1) 1Der berufspraktische Teil wird auf der Grundlage eines Praxisplans durchgeführt, der von der verantwortlichen Praxiseinrichtung für jede studierende Person zu erstellen ist. 2In dem Praxisplan sind die Praxiseinsätze zeitlich und sachlich so zu gliedern, dass das Studienziel erreicht werden kann. 3Die Vorgaben der Studien- und Prüfungsverordnung nach § 71 sind zu berücksichtigen.

(2) 1Die verantwortliche Praxiseinrichtung hat sicherzustellen, dass alle Praxiseinsätze auf der Grundlage des Praxisplans durchgeführt werden können. 2Dazu hat die verantwortliche Praxiseinrichtung Vereinbarungen abzuschließen mit den anderen Krankenhäusern, freiberuflichen Hebammen oder ambulanten hebammengeleiteten Einrichtungen, in oder bei denen die studierende Person Praxiseinsätze absolviert.



 

Zitierungen von § 16 HebG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 HebG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HebG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 18 HebG Nachweis- und Begründungspflicht
... Nähere, insbesondere zum Zeitpunkt der Vorlage nach Absatz 1, wird in den Vereinbarungen nach § 16 Absatz 2 Satz 2  ...
 
Zitat in folgenden Normen

Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen (HebStPrV)
V. v. 08.01.2020 BGBl. I S. 39; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
§ 5 HebStPrV Kooperationsvereinbarungen
... Vorgaben enthalten: 1. zur Auswahl der Studierenden, 2. zum Praxisplan nach § 16 Absatz 1 des Hebammengesetzes , 3. zu den Vereinbarungen, die die verantwortliche Praxiseinrichtung nach § 16 ... 3. zu den Vereinbarungen, die die verantwortliche Praxiseinrichtung nach § 16 Absatz 2 des Hebammengesetzes mit weiteren Einrichtungen abzuschließen hat, 4. zur Durchführung der ...
§ 9 HebStPrV Praxisplan
... der Erstellung des Praxisplans nach § 16 Absatz 1 des Hebammengesetzes beachtet die verantwortliche Praxiseinrichtung die Vorgaben des modularen Curriculums der ...
§ 29 HebStPrV Prüfungsorte und Prüfungsarten des praktischen Teils der staatlichen Prüfung
... sofern hebammengeleitete Einrichtungen oder ambulante Hebammenpraxen gemäß § 16 Absatz 2 des Hebammengesetzes eine Vereinbarung mit einer verantwortlichen Praxiseinrichtung geschlossen haben, können ...
§ 45 HebStPrV Gegenstand, Ablauf und Ort der Eignungsprüfung
... sofern hebammengeleitete Einrichtungen oder ambulante Hebammenpraxen gemäß § 16 Absatz 2 des Hebammengesetzes eine Vereinbarung mit einer verantwortlichen Praxiseinrichtung geschlossen haben, können ...
§ 50 HebStPrV Praktischer Teil der Kenntnisprüfung (vom 01.10.2023)
... sofern hebammengeleitete Einrichtungen oder ambulante Hebammenpraxen gemäß § 16 Absatz 2 des Hebammengesetzes eine Vereinbarung mit einer verantwortlichen Praxiseinrichtung geschlossen haben, können ...