(1)
1In der Fallstudie soll der Prüfling eine Situation der Mitarbeiterführung bearbeiten.
2Die Situation wird vom Prüfungsausschuss vorgegeben und muss sich auf die in
§ 12 Absatz 7 und 8 beschriebenen Kompetenzen beziehen.
(2) Der Prüfling soll die vorgegebene Situation analysieren, Handlungsoptionen entwickeln, diese schriftlich darlegen und in einem Fachgespräch erläutern.
(3) 1Für die Bearbeitung der Fallstudie stehen 120 Minuten zur Verfügung. 2Das Fachgespräch soll nicht länger als 30 Minuten dauern.
§ 19 RevierjagdMeisterPrV Bestehen der Meisterprüfung; Zeugnis ... nach den §§ 6 und 7, den §§ 10 und 11 sowie den §§ 14 bis 16 mit „ungenügend" bewertet worden ist oder 2. mehr als eine der in ... nach den §§ 6 und 7, den §§ 10 und 11 sowie den §§ 14 bis 16 , die Ergebnisse der Prüfungsteile nach § 18 Absatz 2 bis 4 sowie die Gesamtnote nach ...