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§ 17 - Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
neugefasst durch B. v. 21.09.1984 BGBl. I S. 1229, 1985 I 195; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 04.12.2022 BGBl. I S. 2146
Geltung ab 01.06.1976; FNA: 312-7 Strafverfahren, Strafvollzug, Bundeszentralregister
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Geltung ab 01.06.1976; FNA: 312-7 Strafverfahren, Strafvollzug, Bundeszentralregister
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§ 17 Sonstige Entscheidungen und gerichtliche Feststellungen
§ 17 wird in 5 Vorschriften zitiert
(1) 1Wird die Vollstreckung einer Strafe, eines Strafrestes oder der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 35 - auch in Verbindung mit § 38 - des Betäubungsmittelgesetzes zurückgestellt, so ist dies in das Register einzutragen. 2Dabei ist zu vermerken, bis zu welchem Tag die Vollstreckung zurückgestellt worden ist. 3Wird nachträglich ein anderer Tag festgesetzt oder die Zurückstellung der Vollstreckung widerrufen, so ist auch dies mitzuteilen.
(2) Wird auf Freiheitsstrafe von nicht mehr als zwei Jahren erkannt und hat das Gericht festgestellt, daß der Verurteilte die Tat auf Grund einer Betäubungsmittelabhängigkeit begangen hat, so ist diese Feststellung in das Register einzutragen; dies gilt auch bei einer Gesamtstrafe von nicht mehr als zwei Jahren, wenn der Verurteilte alle oder den ihrer Bedeutung nach überwiegenden Teil der abgeurteilten Straftaten auf Grund einer Betäubungsmittelabhängigkeit begangen hat.
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Zitierungen von § 17 BZRG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 BZRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BZRG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 BZRG Inhalt des Registers (vom 31.08.2020)
... wegen Schuldunfähigkeit (§ 11), 5. gerichtliche Feststellungen nach § 17 Abs. 2 , § 18, 6. nachträgliche Entscheidungen und Tatsachen, die sich auf eine der ... sich auf eine der in den Nummern 1 bis 4 genannten Eintragungen beziehen (§§ 12 bis 16, § 17 Abs. 1 ...
§ 20 BZRG Mitteilungen, Berichtigungen, Sperrvermerke (vom 26.11.2019)
... Gerichte und Behörden teilen der Registerbehörde die in den §§ 4 bis 19 bezeichneten Entscheidungen, Feststellungen und Tatsachen mit. Stellen sie fest, ...
§ 41 BZRG Umfang der Auskunft (vom 01.10.2022)
... ihrer Aufgaben nach dem Geldwäschegesetz. (2) Eintragungen nach § 17 und Verurteilungen zu Jugendstrafe, bei denen der Strafmakel als beseitigt erklärt ist, ...
Zitat in folgenden Normen
Strafprozeßordnung (StPO)
neugefasst durch B. v. 07.04.1987 BGBl. I S. 1074, 1319; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 25.03.2022 BGBl. I S. 571
§ 260 StPO Urteil (vom 25.07.2015)
... Grund einer Betäubungsmittelabhängigkeit begangen worden, so ist außerdem § 17 Abs. 2 des Bundeszentralregistergesetzes ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes und des Strafgesetzbuches
G. v. 04.12.2022 BGBl. I S. 2146
Artikel 1 BZRGuaStGBÄndG Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
... (ABl. L 249 vom 14.7.2021, S. 7)" ersetzt. 3. Dem § 17 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Wird die Vollstreckung der Strafe, des ...
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