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§ 17 - Gewerbesteuergesetz (GewStG)
neugefasst durch B. v. 15.10.2002 BGBl. I S. 4167; zuletzt geändert durch Artikel 19 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Geltung ab 01.01.1978; FNA: 611-5 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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Geltung ab 01.01.1978; FNA: 611-5 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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§ 17 (weggefallen)
§ 17 wird in 1 Vorschrift zitiert
Zitierungen von § 17 GewStG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 GewStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GewStG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts
G. v. 20.02.2013 BGBl. I S. 285
Artikel 4 UntStRÄndG Änderung des Gewerbesteuergesetzes
... geändert: 1. In § 2 Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „§§ 14, 17 oder 18" durch die Angabe „§ 14 oder § 17" ersetzt. 2. In ... die Angabe „§§ 14, 17 oder 18" durch die Angabe „§ 14 oder § 17 " ersetzt. 2. In § 36 Absatz 2 wird nach Satz 4 folgender Satz ...
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