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§ 17 - Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)

Artikel 1 G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1966 (Nr. 42); zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 20.05.2021 BGBl. I S. 1194, 2022 BGBl. I S. 15
Geltung ab 31.12.2018, abweichend siehe Artikel 32; FNA: 751-24 Kernenergie
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§ 17 Anzeigebedürftiger Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung



(1) 1Wer beabsichtigt, eine der folgenden Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung zu betreiben, hat dies der zuständigen Behörde spätestens vier Wochen vor dem beabsichtigten Beginn schriftlich anzuzeigen:

1.
eine Plasmaanlage, bei deren Betrieb die Ortsdosisleistung von 10 Mikrosievert durch Stunde im Abstand von 0,1 Metern von den Wandungen des Bereichs, der aus elektrotechnischen Gründen während des Betriebs unzugänglich ist, nicht überschritten wird,

2.
einen Ionenbeschleuniger, bei dessen Betrieb die Ortsdosisleistung von 10 Mikrosievert durch Stunde im Abstand von 0,1 Metern von der berührbaren Oberfläche nicht überschritten wird,

3.
eine Laseranlage, bei deren Betrieb die Ortsdosisleistung von 10 Mikrosievert durch Stunde im Abstand von 0,1 Metern von der berührbaren Oberfläche nicht überschritten wird, oder

4.
eine nach § 45 Absatz 1 Nummer 7 bauartzugelassene Vollschutzanlage.

2Nach Ablauf dieser Frist darf der Anzeigende die Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung betreiben, es sei denn, die zuständige Behörde hat das Verfahren nach § 18 Absatz 2 ausgesetzt oder den Betrieb untersagt. 3Abweichend von Satz 1 bedarf einer Genehmigung nach § 12 Absatz 1 Nummer 1, wer beabsichtigt, eine der in Satz 1 genannten Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung im Zusammenhang mit der Anwendung am Menschen zu betreiben.

(2) Der Anzeige nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2 oder 3 sind die folgenden Unterlagen beizufügen:

1.
Nachweis, dass die Anlage den Anforderungen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 1, 2 oder 3 entspricht,

2.
Nachweis, dass die für eine sichere Ausführung des Betriebs notwendige Anzahl von Strahlenschutzbeauftragten bestellt ist und ihnen die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Befugnisse eingeräumt sind,

3.
Nachweis, dass jeder Strahlenschutzbeauftragte die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzt oder, falls ein Strahlenschutzbeauftragter nicht notwendig ist, die zur Anzeige verpflichtete Person, ihr gesetzlicher Vertreter oder, bei juristischen Personen oder sonstigen Personenvereinigungen, die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung oder Geschäftsführung berechtigte Person die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzt.

(3) Der Anzeige nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 sind die folgenden Unterlagen beizufügen:

1.
Abdruck des Zulassungsscheins nach § 47 für die Bauart der Vollschutzanlage,

2.
Nachweis über die auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 49 Nummer 4 durchgeführte Qualitätskontrolle mit dem Ergebnis, dass die Vollschutzanlage den für den Strahlenschutz wesentlichen Merkmalen der Bauartzulassung entspricht.

(4) 1Bei einer wesentlichen Änderung einer Anlage nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2 oder 3 oder ihres Betriebs sind die Absätze 1 und 2 entsprechend anzuwenden. 2Bei einer wesentlichen Änderung des Betriebs einer Anlage nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 sind die Absätze 1 und 3 entsprechend anzuwenden.





 

Frühere Fassungen von § 17 StrlSchG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 05.06.2021Artikel 1 Erstes Gesetz zur Änderung des Strahlenschutzgesetzes
vom 20.05.2021 BGBl. I S. 1194

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 17 StrlSchG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 StrlSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StrlSchG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 StrlSchG Verfahren zur Prüfung der Rechtfertigung einer Tätigkeitsart; Verordnungsermächtigung (vom 05.06.2021)
... Behörde in einem Genehmigungs- oder Anzeigeverfahren nach den §§ 10, 12, 17 , 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, § 56 oder § 59 Anhaltspunkte vor, die Zweifel an der ...
§ 12 StrlSchG Genehmigungsbedürftige Tätigkeiten (vom 05.06.2021)
... für deren Betrieb, auch unter Berücksichtigung der Genehmigungsbedürftigkeit nach § 17 Absatz 1 Satz 3 , eine Anzeige nach § 17 Absatz 1 Satz 1 ausreichend ist oder die nach der Rechtsverordnung ... der Genehmigungsbedürftigkeit nach § 17 Absatz 1 Satz 3, eine Anzeige nach § 17 Absatz 1 Satz 1 ausreichend ist oder die nach der Rechtsverordnung nach § 24 Satz 1 Nummer 1 genehmigungs- ...
§ 18 StrlSchG Prüfung des angezeigten Betriebs einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung (vom 05.06.2021)
... die Behörde dem Anzeigenden vor Ablauf der Frist schriftlich mit, dass alle Nachweise nach § 17 Absatz 2 oder 3 erbracht sind, darf der Anzeigende die Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung bereits mit ... Behörde kann den Betrieb der Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung nach § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2 oder 3 oder die Änderung des Betriebs untersagen, wenn 1. eine der nach § 17 Absatz ... 1, 2 oder 3 oder die Änderung des Betriebs untersagen, wenn 1. eine der nach § 17 Absatz 2 nachzuweisenden Anforderungen nicht oder nicht mehr erfüllt ist; dies gilt nach Ablauf der ... ist. (4) Die zuständige Behörde kann den Betrieb der Vollschutzanlage nach § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 untersagen, wenn 1. Tatsachen vorliegen, aus denen sich Bedenken gegen die ... des Strahlenschutzverantwortlichen ergeben, oder 2. der Anzeige nicht die nach § 17 Absatz 3 geforderten Unterlagen beigefügt ...
§ 48 StrlSchG Verwendung oder Betrieb bauartzugelassener Vorrichtungen (vom 05.06.2021)
... den anzeigebedürftigen Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung nach § 17 gelten, betrieben werden. Ist die bauartzugelassene Vorrichtung vor Ablauf ...
§ 69 StrlSchG Strahlenschutzverantwortlicher (vom 05.06.2021)
... Tätigkeit nach § 5 des Atomgesetzes ausübt, 3. eine Anzeige nach den §§ 17 , 19, 22, 26, 50, 52, 56 oder 59 zu erstatten hat oder 4. auf Grund des § 12 Absatz ...
§ 194 StrlSchG Bußgeldvorschriften (vom 05.06.2021)
...  l) § 42 Absatz 1 ein dort genanntes Konsumgut verbringt, 3. entgegen § 17 Absatz 1 Satz 1 , § 19 Absatz 1 Satz 1, § 22 Absatz 1, § 26 Absatz 1 Satz 1, § 32 Absatz 1 Satz ...
§ 199 StrlSchG Anzeigebedürftiger Betrieb von Anlagen (§ 17)
... ionisierender Strahlung, die vor dem 31. Dezember 2018 erfolgt ist, gilt als Anzeige nach § 17 Absatz 1  ...
§ 208 StrlSchG Bauartzulassung (§ 45) (vom 05.06.2021)
... § 45 Absatz 1 Nummer 7 weiterbetrieben werden, wenn bis zum 5. Juni 2021 eine Anzeige nach § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 erstattet ...
 
Zitat in folgenden Normen

Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
Artikel 1 V. v. 29.11.2018 BGBl. I S. 2034, 2036, 2021 I S. 5261; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 10.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 8
§ 7 StrlSchV Genehmigungs- und anzeigefreier Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung
... nach § 12 Absatz 1 Nummer 1 des Strahlenschutzgesetzes, noch hat er eine Anzeige nach § 17 Absatz 1 des Strahlenschutzgesetzes zu ...
§ 44 StrlSchV Pflichten bei Nutzung durch weitere Strahlenschutzverantwortliche (vom 16.01.2024)
... § 12 Absatz 1 Nummer 1, 3, 4 oder 5 des Strahlenschutzgesetzes ist oder der eine Anzeige nach § 17 Absatz 1 Satz 1 oder § 19 Absatz 1 Satz 1 des Strahlenschutzgesetzes erstattet hat, hat dafür zu sorgen, ... 12 Absatz 1 Nummer 1, 3, 4 oder 5 des Strahlenschutzgesetzes zu beantragen oder eine Anzeige nach §§ 17 oder 19 Absatz 1 des Strahlenschutzgesetzes zu erstatten, bleibt unberührt. (1a) ...
§ 52 StrlSchV Einrichten von Strahlenschutzbereichen
... 9b des Atomgesetzes bedürfen, oder 3. Tätigkeiten, die anzeigepflichtig nach §§ 17 oder 19 des Strahlenschutzgesetzes sind. Strahlenschutzbereiche sind bei ...
§ 88 StrlSchV Wartung und Prüfung (vom 16.01.2024)
... Behörde auf Verlangen vorgelegt wird. Satz 1 gilt nicht für die in § 17 Absatz 1 des Strahlenschutzgesetzes und § 7 genannten Anlagen. (2) Die zuständige Behörde kann die Frist ... geprüft werden, 2. Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung nach § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 des Strahlenschutzgesetzes mindestens alle fünf Jahre durch einen nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des ... anordnen, dass Störstrahler, deren Betrieb genehmigungsbedürftig ist, und nach § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 des Strahlenschutzgesetzes anzeigebedürftige Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung durch einen nach § 172 ...
§ 100 StrlSchV Ermittlung der für Einzelpersonen der Bevölkerung zu erwartenden Exposition
... nach § 4 Absatz 1 Nummer 7 des Strahlenschutzgesetzes, die einer Anzeige nach § 17 Absatz 1 des Strahlenschutzgesetzes bedürfen, 2. bei Tätigkeiten nach § 4 Absatz 1 Nummer 8 des ...
§ 101 StrlSchV Ermittlung der von Einzelpersonen der Bevölkerung erhaltenen Exposition (vom 16.01.2024)
... nach § 4 Absatz 1 Nummer 7 des Strahlenschutzgesetzes, die einer Anzeige nach § 17 Absatz 1 des Strahlenschutzgesetzes bedürfen, 4. Tätigkeiten nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 und 7 des ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Strahlenschutzgesetzes
G. v. 20.05.2021 BGBl. I S. 1194, 2022 BGBl. I S. 15
Artikel 1 1. StrlSchGÄndG Änderung des Strahlenschutzgesetzes
...  5. In § 12 Absatz 1 Nummer 1 werden die Wörter „eine Anzeige nach § 17 " durch die Wörter „, auch unter Berücksichtigung der ... die Wörter „, auch unter Berücksichtigung der Genehmigungsbedürftigkeit nach § 17 Absatz 1 Satz 3 , eine Anzeige nach § 17 Absatz 1 Satz 1" ersetzt. 6. § 17 wird wie folgt ... der Genehmigungsbedürftigkeit nach § 17 Absatz 1 Satz 3, eine Anzeige nach § 17 Absatz 1 Satz 1" ersetzt. 6. § 17 wird wie folgt geändert: a) Absatz ... 17 Absatz 1 Satz 3, eine Anzeige nach § 17 Absatz 1 Satz 1" ersetzt. 6. § 17 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... 18 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 wird nach der Angabe „ § 17 Absatz 2" die Angabe „oder 3" eingefügt. b) Absatz 3 wird wie ... Wörtern „Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung" die Wörter „nach § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2 oder 3" eingefügt. bb) In Nummer 2 werden die Wörter „nicht ... „(4) Die zuständige Behörde kann den Betrieb der Vollschutzanlage nach § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 untersagen, wenn 1. Tatsachen vorliegen, aus denen sich Bedenken gegen die ... des Strahlenschutzverantwortlichen ergeben, oder 2. der Anzeige nicht die nach § 17 Absatz 3 geforderten Unterlagen beigefügt wurden." 8. § 19 wird wie folgt ... den anzeigebedürftigen Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung nach § 17 gelten, betrieben werden." 17. § 50 wird wie folgt geändert:  ... § 45 Absatz 1 Nummer 7 weiterbetrieben werden, wenn bis zum 5. Juni 2021 eine Anzeige nach § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 erstattet wird." 57. In Anlage 1 Satz 3 Nummer 1 werden die Wörter ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Strahlenschutzverordnung
V. v. 10.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 8
Artikel 1 4. StrlSchVÄndV Änderung der Strahlenschutzverordnung
... geprüft werden, 2. Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung nach § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 des Strahlenschutzgesetzes mindestens alle fünf Jahre durch einen nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des ...