Artikel 17 - Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)

Artikel 17 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 5 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 5 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2018 in Kraft.

(3) Artikel 1 Nummer 31 Buchstabe a und Nummer 43 Buchstabe c tritt mit Wirkung vom 13. Dezember 2018 in Kraft.

(3a) Artikel 1 Nummer 90 tritt am 1. Juli 2019 in Kraft.

(4) Artikel 1 Nummer 15 tritt am 1. August 2019 in Kraft.

(4a) Artikel 1 Nummer 8a tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

(4b) Artikel 1 Nummer 79 tritt am 26. Mai 2020 in Kraft.

(4c) Artikel 2 Nummer 2 tritt am 1. Oktober 2020 in Kraft.

(5) Artikel 2 Nummer 1, 2a und 3 tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 10. Mai 2019.



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